Familiengründung: Das sollten wer­dende Eltern in Sachen Krankenkasse beachten

Familiengründung: Das sollten wer­dende Eltern in Sachen Krankenkasse beachten

Von Familienrabatt bis zur vorgeburtlichen Anmeldung bietet die Schweizer Krankenversicherung einige Besonderheiten für Schwangere und Babys. Was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

BildDas erste Kind bedeutet für die werdenden Eltern eine aufregende Zeit. Die neue Familiensituation bringt neue, bisher unbekannte Herausforderungen mit sich. Auch die Sorgen werden grösser, schliesslich trägt man nun die Verantwortung für das neue Familienmitglied. Umso wichtiger ist es, über alle Ansprüche und Möglichkeiten Bescheid zu wissen, die man als werdende Eltern hat. Sowohl in der Grund- als auch in der Zusatzversicherung gibt es in der Schweiz für werdende Eltern einiges zu beachten, damit ihr Nachwuchs optimal betreut und abgesichert wird.

Leistungen der Grundversicherung in der Schwangerschaft

Alle Leistungen, die während der Schwangerschaft erbracht werden, werden über die Grundversicherung der werdenden Mutter abgerechnet. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt wird dafür auch weder Franchise noch Selbstbehalt angerechnet, die Kosten werden also zu 100% übernommen. Viele wissen gar nicht, welche Leistungen die Grundversicherung in der Schwangerschaft bietet. Tatsächlich werden nicht nur Kosten für direkte medizinische Behandlungen erstattet, sondern auch für weitere Behandlungen, die das Wohlergehen von Mutter und Kind erhalten oder verbessern sollen. Der Leistungskatalog der Grundversicherer umfasst diese Leistungen:

– Geburtsvorbereitungskurse: Höchstens 150 Franken für einen sechswöchigen Kurs mit 90 Minuten Kurszeit pro Woche, durchgeführt von einer Hebammen-Organisation oder einer einzelnen Hebamme

– Untersuchungen zur Kontrolle, etwa Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt (7 Untersuchungen vor der Geburt, 2 Ultraschalluntersuchungen, 1 Kontrolluntersuchung in Woche 6-8 nach der Geburt)

– Geburt im Spital: Bei natürlicher Entbindung 5 Tage Aufenthalt im Spital; Bei Kaiserschnitt 8 Tage Aufenthalt im Spital. Für die Zeit, in der das gesunde Kind bei der Mutter im Spital ist, übernimmt die Versicherung der Mutter die gesamten Spitalkosten. Ist das Kind bei oder nach der Geburt krank, übernimmt die Grundversicherung des Kindes die Spital- und Behandlungskosten.

– Geburt im Geburtshaus oder im eigenen Zuhause: Nachsorge durch eine Hebamme in den ersten 56 Tagen nach der Entbindung; Stillberatung; 3 Beratungstermine, die eine Hebamme oder eine speziell ausgebildete Fachperson durchführt.

– Weitere Leistungen der Hebammen: Kardiotokografie vor der Geburt; Verordnung einer Ultraschallkontrolle; 10 Hausbesuche nach der Entbindung, dazu in den ersten 10 Tagen nach der Geburt an höchstens 5 Tagen ein zweiter Besuch am gleichen Tag; Weitere 6 Hausbesuche nach einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburten, einem Kaiserschnitt und bei Erstgebärenden.

– Ersttrimestertest auf Trisomie 13, 18 und 21 und bei hohem Risiko auf Trisomie Nicht-Invasiver Pränatal-Test (NIPT)

Zusatzversicherungen für die werdende Mutter

Noch besser umsorgt wird die werdende Mutter, wenn sie über eine Zusatzversicherung verfügt. Abhängig vom gewählten Versicherer und Tarif ist dann auch eine Kostenerstattung für weitere Behandlungen möglich:

– Medikamente und Mittel zur Nahrungsergänzung
– zusätzliche Geburtsvorbereitungskurse
– alternative Therapien für Beschwerden während der Schwangerschaft, wie Schwangerschaftsmassagen oder Yoga
– Bei der Entbindung: private oder halbprivate Unterbringung im Spital
– Rückbildungsgymnastik
– vertiefte Stillberatung
– Kostenbeteiligung an der Kinderbetreuung
– Stillgeld bis zu 200 Franken pro Kind
– Babymassage-Kurse

Grundversicherung für Neugeborene

Wer ein Kind erwartet, kann sich mit der Auswahl der Grundversicherung nach der Geburt noch etwas Zeit lassen. Bis zu 3 Monate nach der Geburt kann das Kind angemeldet werden, dies gilt dann auch rückwirkend bis zum Tag der Geburt.

Familientarife bieten Rabatte
Bei der Auswahl der Grundversicherung für den Nachwuchs sollte man zunächst beim eigenen Grundversicherer nachfragen. Viele bieten Prämienrabatte für Familienmitglieder an – je mehr Personen eines Haushalts beim selben Versicherer sind, desto günstiger werden die Tarife. Einige Versicherer bieten sogar eine kostenlose Versicherung für das dritte Kind an.

Zusatzversicherungen für Neugeborene

Wer sein Kind besonders gut absichern möchte, kann dies über die Angebote der Zusatzversicherungen tun. Besonders beliebt bei werdenden Eltern sind die ambulante Zusatzversicherung, die halbprivate bzw. private Spitalversicherung und die Zahnzusatzversicherung für Babys. So kann man sich bereits frühzeitig gegen hohe medizinische Kosten, die im Laufe des Lebens anfallen können, absichern. Die Prämien der Zusatzversicherungen für Kinder fallen im Vergleich zu Erwachsenen deutlich geringer aus. In einigen Tarifen kann man den Nachwuchs bereits vor der Geburt anmelden (“Vorgeburtliche Anmeldung”), was sich meistens auszahlt.

Vorgeburtliche Anmeldung

Wie der Name schon sagt, kann man das eigene Kind bereits versichern, bevor es das Licht der Welt erblickt. Das mag verfrüht erscheinen, hat aber einige Vorteile:

– Die Gesundheitsprüfung entfällt. Das Kind wird automatisch als gesund eingestuft, d.h. die Versicherung bleibt auch bestehen, wenn das Kind unerwartet nicht gesund zur Welt kommt.
– Die Prämien fallen bei vorgeburtlicher Anmeldung häufig sehr günstig aus.
– Das Kind verfügt bereits vom ersten Tag an über einen sehr guten medizinischen Schutz.

Zudem sollten werdende Eltern bedenken, dass auch bei gesunden Kindern mitunter hohe Kosten für medizinische Leistungen anfallen können. Korrekturen von Zahnfehlstellungen, die Anschaffung von Sehhilfen und andere Leistungen können den eigenen Geldbeutel stark belasten, wenn sich keine Versicherung an den Kosten beteiligt.

Anmeldung nach der Geburt: So bald wie möglich
Nicht alle Tarife bieten die Möglichkeit der vorgeburtlichen Anmeldung. Wer sich einen solchen Tarif ausgesucht hat, sollte deshalb nach der Geburt möglichst schnell handeln. Mit einer Risikoprüfung mithilfe eines Fragebogens wollen die Zusatzversicherer das Risiko späterer Behandlungen abschätzen – je jünger das Kind, desto positiver fällt das Ergebnis meist aus. Bereits kleinere Erkrankungen wie etwa eine Allergie oder die Diagnose einer leichten Zahnfehlstellung können die Angebote der Zusatzversicherungen erheblich beeinflussen.

Fazit: Frühzeitig informieren und vergleichen lohnt sich

Wer für sich und seinen Nachwuchs umfassend vorsorgen möchte, sollte sowohl die Leistungen der Grundversicherung in Anspruch nehmen als auch frühzeitig über weitere Möglichkeiten der Absicherung nachdenken und die verschiedenen Möglichkeiten vergleichen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Nachwuchs bereits ab dem ersten Tag den bestmöglichen Schutz geniesst.

Familiengründung: Das sollten wer­dende Eltern in Sachen Krankenkasse beachten” auf 1A-Versichert.ch

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

A&P Acklin und Partner GmbH – 1A-Versichert.ch
Herr Yves Acklin
Henauerstrasse 7
9244 Niederuzwil
Schweiz

fon ..: +41 71 983 38 58
web ..: https://www.1a-versichert.ch
email : info@1a-versichert.ch

Acklin und Partner ist als unabhängiger Versicherungsbroker keinem Anbieter verpflichtet. Wir kennen die Stärken und Dienstleistungen der einzelnen Gesellschaften und sind deshalb in der Lage, Ihnen für Ihre Versicherungsbedürfnisse die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Diese Unabhängigkeit erschliesst Möglichkeiten, bedeutet aber auch Verpflichtung. Mit den besten Ressourcen, Produkten und Fachleuten kommen wir dieser Verpflichtung nach – einfach, vertrauenswürdig und kompetent.

Pressekontakt:

A&P Acklin und Partner GmbH – 1A-Versichert.ch
Frau Julia Berger
Henauerstrasse 7
9244 Niederuzwil

fon ..: +41 71 983 38 58
web ..: https://www.1a-versichert.ch
email : info@1a-versichert.ch