Falschmeldung: Werbeverträge der Mediahaus Verlag GmbH weiterhin rechtswirksam

Falschmeldung: Werbeverträge der Mediahaus Verlag GmbH weiterhin rechtswirksam

Falschmeldung: Werbeverträge der Mediahaus Verlag GmbH weiterhin rechtswirksam

(Bildquelle: AdobeStock_247260977)

Eine Falschmeldung hielt sich hartnäckig, die verschiedene Rechtsanwälte in den Medien veröffentlichten. Sie behaupteten, die Werbeverträge der Mediahaus Verlag GmbH wären nicht rechtswirksam und forderten Kunden auf, ihre Rechnungen nicht zu bezahlen. Der Mediahaus Verlag Düsseldorf setzte sich auf dem Rechtsweg mit den unseriösen Praktiken der betreffenden Anwälte auseinander. In einem aktuellen Urteil des BGH wurde der Mediahaus Verlag GmbH recht gegeben und die Falschmeldungen als nicht korrekt dargestellt.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist eindeutig

Der Bundesgerichtshof hat die Falschmeldungen zurückgewiesen und richtiggestellt, dass die Werkverträge mit dem Mediahaus Verlag Düsseldorf weiterhin rechtskräftig sind. Die wenigen Kunden, die ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Verträge nicht nachkommen, brechen geltendes Recht. Die werbewirksamen Anzeigen und Inserate haben am Markt einen guten Ruf. Sie bieten eine gute Chance, auf Produkte aufmerksam zu machen. Wenn die Inserate in den jeweiligen Magazinen veröffentlicht und herausgegeben wurden, hat der Mediahaus Verlag Düsseldorf seine Vertragspflicht eingehalten. Es gibt laut Aussage der Richter keine Erfolgsgarantie für die Anzeigen und ein erwartetes Ergebnis bei den Kunden ist nicht einklagbar. Dies hatten Kunden fälschlicherweise angenommen und die Mediahaus Verlag GmbH daraufhin verantwortlich machen wollen. Die Argumentation der Anwälte wurde allerdings widerlegt. Werbung hat zwar das Ziel des Erfolges eines Produktes, kann aber nicht für den Erfolg einer Kampagne garantieren. Die Verantwortlichkeit für den Erfolg der Werbung ist außerdem nicht allein dem Medium zuzusprechen – viel mehr hängt sie von der Qualität des Produktes und der erstellten Werbeanzeige ab.

Kontakt zur Mediahaus Verlag GmbH für zielführende Lösungsansätze

Eine einseitige Kündigung der Verträge, wie die Anwälte ihren Klienten und weiteren Kunden der Mediahaus Verlag GmbH vorschlugen, ist also laut Aussage des BGH nicht rechtswirksam. Deshalb ist es wichtig, die Vertragsbedingungen einzuhalten und sich nicht durch Falschaussagen verunsichern zu lassen. Sollten Probleme zwischen Kunde und Verlag vorliegen, ist die Mediahaus Verlag GmbH daran interessiert, diese aus der Welt zu schaffen. Dabei verfolgt sie Lösungsansätze, die kulant und kundenfreundlich sind. Weiterhin ist nach dem geltenden Urteil des BGH davon abzusehen, den dubiosen Versprechungen der Rechtsberater im Netz vertrauen zu schenken. Letztendlich trägt der Kläger bei Anfechtung der rechtswirksamen Verträge neben den Anwaltskosten beider Parteien auch die Kosten für die Gerichtsverfahren auf dem Weg durch die Instanzen.

Kontakt zum Mediahaus Verlag Düsseldorf bei Unstimmigkeiten

Wer sich über die laufenden Vertragsstände nicht sicher ist, sollte umgehend mit der Mediahaus Verlag GmbH Kontakt aufnehmen. Die Bereitschaft des Verlags für eine kulante Umgangsweise mit vertraglichen Unstimmigkeiten legt dabei den Grundstein für die Erarbeitung einer gemeinsame, zufriedenstellenden Lösung.

Der Schwerpunkt der Mediahaus Verlag GmbH ist die Publikation hochwertiger Werbeträger, die kostenlos in der jeweiligen Region der Anzeigenkunden verteilt werden. Als Experten für regionale und überregionale Werbung ist die Mediahaus Verlag GmbH deutschlandweit gut aufgestellt. Der Verlag arbeitet ausdrücklich behördenunabhängig und ohne öffentlichen Auftrag. Das ist für die Kunden des Mediahaus Verlags mit zahlreichen Vorteilen verbunden, wie die Meinungen und Erfahrungen zeigen.

Kontakt
Mediahaus Verlag GmbH
Sibel Kabayel
Berliner Allee 44
40212 Düsseldorf
0211-310 53-100
0211-310 53-111
mail@mediahaus-verlag.de
https://mediahaus-verlag.de/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden