Wien, 02. Januar 2018 (ah/fp) – Mit dem heutigen Tag, dem 02. Januar 2018, bringt der marktführende Anbieter für Fluggastservices FairPlane einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens für das Luftfahrtunternehmen NIKI beim Landesgericht Korneuburg ein. Der Hintergrund: Die Durchführung in Österreich erleichtert die Durchsetzung der Ansprüche von tausenden geschädigten Passagieren und gewährleistet ein Verfahren abseits der Interessen der Muttergesellschaft Air Berlin in Deutschland.
Poker um Air Berlin
Während des monatelangen Übernahmepokers um Air Berlin wurde eines immer deutlich kommuniziert: NIKI sei von der Air Berlin Insolvenz nicht betroffen, denn NIKI stehe wirtschaftlich kerngesund da. Im Jahr 2016 wurde ein Gewinn von 6,6 Millionen Euro erzielt, der zur Gänze an die Mutter Air Berlin ausgeschüttet wurde. Die Schulden wurden von 50,3 (2015) auf 14,6 Millionen Euro (2016) reduziert. All diese Fakten bestärkten Kunden, weiterhin Flüge bei NIKI zu buchen. NIKI galt bis dato als das “Sahnestück” des Air Berlin Konzerns. Die Lufthansa hatte NIKI zuletzt mit einer Brückenfinanzierung in zweistelliger Millionenhöhe in der Luft gehalten. Als diese nach dem Zurückziehen des Kaufangebotes wegfiel und am 14. Dezember 2017 in Deutschland Antrag auf Insolvenz eingebracht wurde, blieben die NIKI Flieger am Boden und die Kunden auf ihren Kosten sitzen.
FairPlane, das Portal für Fluggastrechte, setzt sich für die geschädigten Passagiere ein
Mit dem heutigen Antrag auf ein Konkursverfahren in Österreich erleichtert FairPlane tausenden geschädigten Passagieren ihre Forderungen gegen NIKI geltend zu machen, da viele zuvor auf die vollmundigen Aussagen der NIKI Mutter Air Berlin vertraut haben, dass man bei NIKI nach wie vor risikolos buchen könne, und NIKI von der Insolvenz der Muttergesellschaft gar nicht betroffen sei.
Ein Verfahren in Österreich verhindert einen Interessenskonflikt zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft
Lucas Flöther, Insolvenzverwalter der Air Berlin, wurde im Dezember 2017 trotz erheblicher Bedenken wegen möglicher Interessenskonflikte auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter von NIKI bestellt. Ein Insolvenzverwalter muss das Verfahren für NIKI aber völlig unabhängig von den Interessen in Deutschland führen. Die Interessen von Air Berlin, des deutschen Insolvenzverwalters, der Lufthansa und der deutschen Regierung dürfen dabei keine Rolle spielen. Die Medienberichte über mehr und mehr Ungereimtheiten während des Verkaufs von Air Berlin und NIKI häufen sich. Mit der Zuständigkeit eines Österreichischen Gerichts wäre die Gefahr eines latenten Interessenskonflikts mit dem bereits laufenden Insolvenzverfahren am Amtsgericht Charlottenburg vom Tisch. Allein durch diese Trennung kann sich womöglich ein höherer Haftungsfonds für die Gläubiger von NIKI ergeben, so FairPlanes Überzeugung.
Stellungnahme von FairPlane Unternehmenssprecher Professor Dr. Ronald Schmid
“Die getrennte Durchführung der Insolvenz von Air Berlin in Deutschland und des Konkurses von NIKI in Österreich ist ein richtiger und guter Schritt, weil nur sie unabhängige und ordentliche Verfahren sicherstellt. Es tauchen jeden Tag neue Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Air Berlin- und NIKI Verkauf auf. Es gibt gute Gründe, die es nahelegen, dass sich der Bundestag oder aber auch der Nationalrat in Österreich in Untersuchungsausschüssen dieser Sache annehmen – wie dies von einigen deutschen Politikern zu recht schon gefordert wurde.
Für Flugreisende ist es sehr unbefriedigend, denn der Ticketpreis wird zur Gänze im Vorhinein bezahlt, auch wenn der tatsächliche Flug erst Monate später stattfindet, eine Absicherung aber nicht erfolgt. Das Jahr 2017 hat schmerzlich gezeigt, dass Insolvenzen auch bei großen Luftfahrtunternehmen leider nicht ausgeschlossen sind und die Verbraucher ungeschützt sind. Hier sehe ich dringenden politischen Handlungsbedarf auf nationaler und europäischer Ebene. Es bieten sich zwei Möglichkeiten an, die geeignet wären, den Verbrauchern große Verluste zu ersparen: Es könnte z.B. eine der Reisepreissicherung für Pauschalreisen ähnliche zwingende Flugpreisabsicherung eingeführt werden. Es könnte aber auch vom Gesetzgeber geregelt werden, dass auch bei einer Flugbuchung zunächst nur eine Anzahlung und erst kurz vor Abflug die Restzahlung erfolgt”, so Unternehmenssprecher Prof. Dr Ronald Schmid.
FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services
FairPlane ( www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit “FairPlane Express” erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit “FairPlane Standard” wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von maximal 24,5 Prozent (zzgl. MwSt). Darüber hinaus hilft FairPlane mit TicketRefund ( www.ticketrefund.de) Konsumenten auch dabei, bei nicht angetretenen Flügen bis zu 95 Prozent des Ticketpreises zurück zu erhalten. Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2010 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.
Weitere Informationen finden Sie regelmäßig unter www.comeo.de/fairplane
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