Fahrlässigkeit bei der KFZ Versicherung

Fahrlässigkeit bei der KFZ Versicherung ist ein Problem, mit dem sich die meisten Versicherungsnehmer auseinander setzen sollten, sofern sie das noch nicht getan haben. Denn wenn der Versicherungsnehmer einer KFZ Versicherung fahrlässig handelt, dann kann die Versicherung in den meisten Fällen die Zahlung verweigern, so dass der Versicherungsnehmer unter Umständen auf einem großen Kostenberg sitzen bleibt, den er dann selber zahlen muss. Man sollte sich daher immer versichern, dass man sich an die Versicherungsbedingungen hält und fahrlässiges Verhalten vermeiden. Doch wann handelt man eigentlich fahrlässig?

Wann handelt man eigentlich fahrlässig?

Diese Frage ist eine ganz wichtige, denn Sie hat Einfluss darauf, ob eine Versicherung einen Schaden zahlen muss oder nicht. Grundsätzlich handelt man immer dann fahrlässig, wenn man im Straßenverkehr etwas tut, und dabei einen Schaden oder eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und oder Personen oder Gegenständen in Kauf nimmt. Ein ganz einfaches und extremes Beispiel hier ist: Parke ich zum Beispiel mein Auto an einem Hang und ziehe die Handbremse nicht an, handele ich fahrlässig. Rollt das Auto weg und es kommt zu einem Schaden, muss die Versicherung nicht bezahlen. Warum? Es entspricht der einfachen Logik, dass ich wenn ich mein Auto an einem Hang parke, die Handbremse anziehen muss, da es sonst weg rollt.

Doch vorsicht: Hier handelt es sich nur um ein extremes Beispiel. Im allgemeinen gehört es zum Parken und Abstellen eines Fahrzeuges dazu, dass dieses durch die Handbremse gegen wegrollen gesichert wird und dass alle Sicherheitseinrichtungen gegen Diebstahl, Wegrollen, etc. (z.B. das Lenkradschloss, die Türverriegelung, etc.) verwendet werden. Ein weiteres Beispiel für Fahrlässigkeit wäre z.B. das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluss, aber auch Dinge, wie das Auto mit laufendem Motor stehen lassen. Gehen Kinder zum Beispiel ans Auto und fahren damit oder kommt es zu einem Schaden, hat man dies selbst zu verantworten.

Die KFZ Versicherung tritt eventuell in Vorleistung

Auch wenn es in der Regel logisch ist, was fahrlässig ist und was nicht, so ist es trotz allem nicht immer ganz so offensichtlich. Wenn man Zweifel hat, sollte man immer einen Gutachter oder einen Anwalt einschalten. Dieser kann dann den Unfallhergang genau untersuchen und bekommt eine weitere Meinung von einem Fachmann.

Ist es jedoch zu einem Personenschaden gekommen, dann muss man nicht gleich verzweifeln. In den meisten Fällen, wo fremde Parteien, also Andere zu Schaden gekommen sind, zahlt die KFZ Versicherung trotzdem – Sie tritt in Vorleistung. Damit müssen Sie sich nicht direkt um die Schadensregulierung kümmern, müssen jedoch damit rechnen, dass die Versicherung sich das gezahlte Geld von Ihnen zurück holt.

Aber auch bei der Fahrlässigkeit wird unterschieden in die grobe und die leichtfertige Fahrlässigkeit – Mehr dazu unter www.kfzversicherungsvergleich.net/fahrlaessigkeit.php

Das Fazit sollte also sein: Fahrlässigkeit vermeiden und immer und zu jederzeit mit Umsicht und Vorsicht im Straßenverkehr unterwegs sein. Die Augen offenhalten und nicht bei der Sicherheit sparen, auch wenn es manchmal so vielleicht ein wenig länger dauert. So sind Sie im Zweifelsfalle immer auf der sicheren Seite.

Kfzversicherungsvergleich.net
Andre Finzel
Am Schulacker 2

64846 Gross-Zimmern
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