Fachkunde Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen – Für die Generalinspektion nach DIN 1999-100 – Voraussetzung für den Sachverständigen

„Fachkunde Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen – Für die Generalinspektion nach DIN 1999-100 – Voraussetzung für den Sachverständigen“ lautet der Titel des Seminars, welches am 30. und 31. Januar 2024 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Der Einsatz von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN EN 858 ist vielfältig – überall dort, wo mineralische Leichtflüssigkeiten anfallen und in Form von Abwasser in die Kanalisation gelangen können, ist eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage unumgänglich und gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Man trifft sie beispielsweise im Bereich von Waschplätzen, Tankstellen, Parkplätzen, Tiefgaragen, LKW-Waagen, Schrottplätzen und Flugplätzen an.

Um den ordnungs- und sachgemäßen Betrieb einer Abscheideranlage sicherzustellen, ist einerseits die bei Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren vorgeschriebene Generalinspektion von einem Fachkundigen nach DIN 1999-100 durchzuführen und andererseits die regelmäßige Kontrolle und Wartung der Abscheideranlage durch einen Sachkundigen nach DIN 1999-100 sicherzustellen.

Den Teilnehmern werden am ersten Tag des Seminars rechtliche Grundlagen, Haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen sowie umfassende, für den Betrieb und die Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen notwendige Kenntnisse auf Grundlage der einschlägigen Normen und Regelwerke vermittelt.

In Vorbereitung auf die am zweiten Tag geplante Inspektion einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage wird auf die im Rahmen der Generalinspektion durchzuführende Dichtheitsprüfung und der hierfür erforderlichen Ausrüstung eingegangen.

Rechenbeispiele zur Bemessung von Abscheideranlagen und zur Dichtheitsprüfung vertiefen das Verständnis.

Ein landläufiger Irrtum besteht jedoch darin, dass die Generalinspektion ausschließlich aus der Dichtheitsprüfung besteht.Die Generalinspektion umfasst eine Ordnungs- und eine technische Prüfung der Anlage.

Inhalte und Umfang werden detailliert erläutert.

So wird auf die Auswertung, Dokumentation und Inhalte eines Prüfberichts sowie auf die im Betriebstagebuch notwendigen Eintragungen eingegangen.

Selbstverständlich wird auch die gerne vergessene Tarierung des Schwimmers besprochen und praktisch eingeübt.

Hinweise zur Arbeitssicherheit sowie vertiefende Kenntnisse in der Beurteilung baulicher und mechanischer Schäden an einer Abscheideranlage werden ebenso vermittelt.

Beiträge zu Schäden und Sanierung von Abscheideranlagen erweitern die Fachkenntnisse.

Mit der Teilnahme an diesem Lehrgang und bestandener Prüfung erwerben die Teilnehmer, die nach DIN 1999-100 und von Behörden geforderte Qualifikation „Fachkundiger für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach DIN 1999-100“.

Programm

1. Tag

09.30 Uhr Gesetzliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz, Landesgesetz, kommunale Satzung

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Abfall-, wasser- und haftungsrechtliche Grundlagen

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Anforderungen aus Normen

wie u.a. DIN EN 858, DIN 1999-100, DIN 1999-101, DIN EN 1610

14.15 Uhr Bauweise und Funktion von Leichtflüssigkeitsabscheidern

Benzin- und Koaleszenzabscheider, Einfluss von Biodiesel

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Eigenkontrolle und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern, Führen eines Betriebstagebuchs

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende des ersten Tages

2. Tag

09.00 Uhr Hinweise zum Betrieb mit Blick auf die Entlastung des Leichtflüssigkeitsabscheiders

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Praktische Vorführungen an einem Leichtflüssigkeitsabscheider

Generalinspektion u.a. mit Bemessung und Dichtheitsprüfung, Schwimmertarierung

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Arbeitssicherheit

14.15 Uhr Schäden und Sanierung

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Schriftliche und praktische Prüfung zur Erlangung der Fachkunde

16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.30 Uhr Ende der Veranstaltung

In Präsenz, aber sicher!

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 799€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W240130.pdf

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