Was macht das Ausfahren aus einer Garage von www.Exklusiv-Garagen.de verkehrssicher? Anfang Mai 2016 brachte eine 86-jährige Autofahrerin in der Oberpfalz eine 83-jährige Dame beim Herausfahren aus der Garage zu Tode. Wie konnte das geschehen? Sie wurde überrollt und einige Meter mitgeschleift. Beim Flug in die Rettungsklinik nach Oberfranken verstarb sie. [1]
Es dauert Jahrzehnte, bis Menschen über unzureichende Sinneswahrnehmungen verfügen. Zufällig sind einige darüber auch in einem hohen Lebensalter. Letzteres ist aber keine Ursache, sondern eine Begleiterscheinung. Noch immer wird das Augenmuskeltraining geleugnet zugunsten von vielen Optikern und Augenärzten, die von Untersuchungen und dem Verordnen von Sehhilfen finanziell profitieren. [2] Menschen sterben mit 45, andere mit 60, 80 oder über 100, obwohl 120 Jahre biologisch im Bereich des Möglichen sind. Durch Chemikalien vergiftete Gewebe, eine durch geistige Trägheit eingeschränkte Vitalität, fehlender Muskelgebrauch oder unzureichende Ernährung, verstopfte Gefäße und Sonnenlichtmangel prägen die Lebensqualität von Menschen mit vielfältigen Wirkungen. Auch gibt es durch Drogen, Alkohol oder Leichtfertigkeit fahruntaugliche junge Menschen.
Weil dahinter Geschäftsmodelle stecken und es keinen Lobbyismus für Gesundheit gibt, ist diesem Dilemma kaum mit einer “Altersgrenze” beizukommen, ab der eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit stattfinden soll. Sie würde wiederum Menschen von ihrer Verantwortung entbinden. Beispiel: Willkürliche, entwürdigende und teure Verfahren bei der aktuell praktizierten Fahrtauglichkeitsprüfung. Ein 63-Jähriger, der auf 120 Jahre Lebensspanne programmiert ist und wenig fährt, weswegen eine Tankfüllung ein halbes Jahr lang reicht, dürfte Seltenheitswert haben. Wird er jedoch oft von Rasern überholt und entpuppt er sich bei der polizeilichen Kontrolle als ein langsamer Sprecher, steht er unter dem Generalverdacht, alkoholisiert zu fahren. Sich einem polizeilichen Alkoholtest zu unterziehen, kann eine teuflische Freude bereiten, wenn im Darm keine Gärung stattfand.
Viel Freiraum vor Exklusiv-Garagen
Zwar gibt es baubehördliche Auflagen, eine Mindestmeterzahl zwischen Grundstücksgrenze und Garagentor einzuhalten, doch die Hauptverantwortung liegt nach wie vor beim Bauherrn und beim Autofahrer selbst. Man sollte stets rückwärts in seine Garage hineinfahren, wobei gleichzeitig kein Mensch und kein Tier in der Garage sein darf. So besteht beim Herausfahren maximale Sicht auf den Zufahrtsweg und die angrenzenden Grundstücksteile, den Bürgersteig, Fahrradweg und die Autostraße. Niemand darf dort stehen, wohin das Auto voraussichtlich fahren wird. Es kann immer passieren, dass der rechte Fuß vom Kupplungspedal abrutscht und der Wagen unbeabsichtigt einen Satz vorwärts oder rückwärts macht, der nicht beherrscht werden kann. Der Fachberater von Exklusiv-Garagen aus Bad Salzuflen wird aus seiner Erfahrung heraus beim Planen vor Ort solche Aspekte automatisch ins Gespräch mit einbringen. Ein Ortstermin kann über das Kontaktformular auf www.Exklusiv-Garagen.de oder die Servicenummer 0800 785 3785 erbeten werden.
Quellen:
[1] www.kurzlink.de/beim-Ausparken
[2] www.youtube.com/watch?v=BM8DQX-gWPE
www.kurzlink.de/Exklusiv-Garagen
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