Kartellbehörde steuert zunehmend die Wirtschaft
sup.- Als erfolgreiche Kämpfer für faire Bierpreise werden Andreas Mundt und sein Kartellamt in manchen Medien gelobt. Welcher Kampf? Seit Jahren sind die Bierpreise trotz steigender Kosten relativ stabil mit einem Trend zu immer neuen Tiefpreis-Aktionen. Die Deutschen trinken allerdings am liebsten deutsches Bier. Das lässt das Kartellamt auf manipulative Marktmacht der deutschen Brauereien schließen. Nicht ohne Grund kommt die Anzeige beim Amt von einem ausländischen Konzern.
Die Kartoffel-Großhändler werden vom Kartellamt verfolgt, weil über Jahre nach der Verwaltungslogik der Preis durchschnittlich 4 Cent pro Kilo überhöht gewesen sein soll. Klimabedingte Steigerungen der Erzeugerpreise von 200 Prozent, so aktuell bei den Frühkartoffeln wegen einer verspäteten Ernte, werden schlicht ausgeblendet. Dass der Großhandel solche produkttypischen Preisschwankungen nur partiell weitergeben kann, interessiert nicht, wird allerdings erwartet.
Adidas soll nicht mehr den Vertrieb seiner Produkte steuern und seinen Händlern den Verkauf über Internet-Discounter untersagen dürfen. Das Kartellamt untersucht gegenwärtig, ob das Unternehmen den Online-Handel beschränkt. Eine von den Sportausrüstern gewünschte Beratung im Fachhandel, die einige Hersteller dadurch absichern wollen, interessiert die Behörde nicht. Der Einzelhandel ist gezwungen, vor diesem Preisdruck zu kapitulieren und ihn an die Hersteller weiterzugeben, wenn er seine Existenz erhalten will. Deutschland soll zum Discountry werden. Dazu werden durch das Kartellamt unternehmerische Freiheiten beschnitten und Geschäftsmodelle gekippt.
In der Flüssiggas-Branche ist das Amt schon auf einem guten Weg. Von den Versorgungsunternehmen bereitgestellte Miettanks sollen auch von Billiganbietern befüllt werden können, deren Preisgestaltung keinen Service von Sicherheitsüberprüfungen, Liefergarantie bis hin zu Notdiensten einkalkuliert. Der aus Sicht der Unternehmen erforderliche Mehrpreis für eine umfangreiche Servicepalette im Energiegeschäft wird vielmehr zur Berechnung massiver Kartellstrafen im hoch dreistelligen Millionenbereich herangezogen.
Preisgestaltung, Distribution, Geschäftsmodelle, Ausschreibungen – in jeder Branche kann jede bewährte Praxis zum Gegenstand einer Untersuchung des Kartellamtes mit allen daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen werden. Florian Hoffmann, Wirtschaftsjurist und Leiter des European Trust Institute prangert die Kritiklosigkeit an, mit der die Verfahren des Kartellamtes als angeblicher Verbraucherschutz gefeiert werden. Vor allem mittelständische Unternehmen werden durch Strafen in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe in existenzielle Schwierigkeiten gebracht. In der Konsequenz kann dies zu daraus entstehenden Insolvenzen oder Konzentrationen durch Übernahmen führen. “Die gegenwärtige Praxis des Kartellamtes”, so Hoffmann, “hat mit der Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und der Erhaltung von Wirtschaftskraft und den damit verbundenen Arbeitsplätzen nichts mehr zu tun.”
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Ein Dienstleistungspaket mit Versorgungsgarantien, Wartung und technischen Prüfungen wird von den Versorgungsunternehmen geboten. Bei der Preisfindung der Kartellbehörden soll jedoch nur die Tankbefüllung Basis sein.
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