Europawahl 2019: Wer, wie, wann?

Europawahl 2019: Wer, wie, wann?

ARAG Experten zu den Besonderheiten und Details der Europawahl

Europawahl 2019: Wer, wie, wann?

Am 26. Mai finden in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Es ist das einzige Organ der Europäischen Union, das direkt vom Volk gewählt wird. Etwa 500 Millionen EU-Bürger aus 28 Mitgliedstaaten dürfen nach Angaben des Bundeswahlleiters ihre Stimmen abgeben. In Deutschland sind laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes rund 60 Millionen Bundesbürger wahlberechtigt, hinzu kommen knapp 4 Millionen Staatsangehörige aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen und hier ihre Stimme abgeben können. Im EU-Parlament sitzen zurzeit 751 Abgeordnete. Deutschland stellt mit 96 Vertretern als bevölkerungsreichster EU-Staat die meisten Abgeordneten. Sie vertreten die Interessen aller europäischen Bürger und der Einfluss des EU-Parlaments in Straßburg auf unseren Alltag wächst zusehends. Darum ist die Wahl so wichtig. Die ARAG Experten erläutern die Regeln rund um das Wahlverfahren.

Wann ist Europawahl?
Die Wahl zum EU-Parlament findet alle fünf Jahre statt. Der Termin ist nicht ganz einheitlich. Die nächste Wahl wird zwischen dem 23. und 26. Mai 2019 durchgeführt. Während unsere holländischen Nachbarn schon am Donnerstag zu den Wahlurnen gehen, die Iren am Freitag und die Tschechen am Freitag und Samstag wählen, haben unsere Wahllokale am Sonntag, den 26. Mai von acht bis 18 Uhr geöffnet. Es ist die Wahl zum neunten Europaparlament.

Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle EU-Bürger, die das Wahlalter erreicht haben. Die Wahlalter sind allerdings in den unterschiedlichen Ländern nicht einheitlich. Der Grund: Es gibt kein einheitliches europäisches Wahlrecht, weshalb sich die Wahl nach nationalen Gesetzen richtet. Bei den meisten Mitgliedstaaten liegt das aktive Wahlalter zwar wie bei uns bei 18 Jahren. Doch in Malta beispielsweise dürfen auch die Sechzehnjährigen schon wählen.

Wer darf gewählt werden?
Das passive Wahlrecht, also das Mindestalter der wählbaren Kandidaten, ist noch uneinheitlicher. In Deutschland liegt es bei 18 Jahren, in Polen bei 21 Jahren und in Rumänien bei 23 Jahren. Griechen, Italiener und Zyprioten müssen sogar 25 Jahre alt sein, um in das EU-Parlament gewählt werden zu können.

Wie wird gewählt?
Anders als bei einer Bundestags- oder Landtagswahl kommt auf den Stimmzettel der Europawahl in Deutschland nur ein Kreuz. Gewählt wird kein Kandidat, sondern eine Partei oder politische Vereinigung. Die Wahl ist allgemein, frei, direkt und geheim. Die Zahl der Abgeordneten, die in jedem Land für das EU-Parlament gewählt werden, richtet sich nach der Größe der Mitgliedsstaaten. Während Luxemburg, Malta und Zypern jeweils sechs Sitze im EU-Parlament besetzen, wählen die Italiener 76 und die Franzosen 79 Abgeordnete.

Die Fünf-Prozent-Hürde?
In Deutschland gilt anders als bei anderen Wahlen bei der Europawahl keine Fünf-Prozent-Hürde, sehr wohl aber in Frankreich, Lettland und Kroatien. Es gibt aber noch andere Sperrklauseln. In Italien müssen Parteien beispielsweise mindestens vier Prozent der Stimmen auf sich vereinen, um in das EU-Parlament ziehen zu dürfen, in Griechenland gilt eine Drei-Prozent-Hürde. In Bulgarien und den Niederlanden herrscht die sogenannte Hare-Quote. Sie liegt bei ca. 5,88 Prozent bzw. 3,45 Prozent. Parteien mit geringerem Stimmenanteil bleiben draußen.

Was ist noch anders?
In Deutschland gibt es bei der Europawahl nur einen Wahlkreis, das heißt, der Wahlzettel sieht für alle Wähler gleich aus. Anders ist das in Belgien und Irland, wo es jeweils drei Wahlkreise gibt, und in Polen mit fünf verschiedenen Wahlkreisen. Italien bringt es auf 13 Wahlkreise. Darüber hinaus sind auch die Verfahren zur Sitzverteilung in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich. Viele Mitglieder benutzen das “d”Hondt-Verfahren”, die deutsche Rechenmethode ist das so genannte “Sainte-Lague”-Verfahren. Das griechische Verfahren heißt “Enishimeni Analogiki”, das irische “Single Transferable Vote” (STV). Die mathematischen Eigenheiten der Stimmenverrechnung bei einer Verhältniswahl bleiben allerdings den Fachleuten vorbehalten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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