Der bayrische Landtagswahlkampf 2018 treibt seltsame Blüten. Die SPD ist unübertroffen in ihrer Selbstdemontage. Was ist von der einstigen “Volkspartei” vor der Wende 1989 verblieben? Die Verantwortlichen im Willy-Brandt-Haus in Berlin biedern sich an Brüssel an und verlieren dabei jegliches Feingefühl für Recht und Gesetz – so weit davon noch die Rede sein kann.
AfD legt Finger in die Wunde
“An den Grenzen will die AfD wieder kontrollieren und der Straftatbestand der illegalen Einreise soll wieder verfolgt werden.” [1]
Die SPD, auch bekannt als “Soviel Politische Dummheit” fabuliert in einem rechtsfreien Raum: “Dass diesem tapferen Mann in einem Gerichtsverfahren eine Strafe droht, ist eine Bankrotterklärung an die Menschlichkeit und das Mitgefühl.” [2] Immerhin, ein Trost: “Die Roten schaffen sich selbst ab.”
Das Oberlandesgericht Koblenz in Rheinland/Pfalz, 1. Senat für Familiensachen, beschloss am 14. Februar 2017 unter dem Aktenzeichen 13 UF 32/17 in dem Verfahren “Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Anordnung einer Vormundschaft für sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge” unter anderem im Abschnitt 58: “Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.” [3]
Die AfD im Deutschen Bundestag und die AfD im bayrischen Landesverband weisen seit Parteigründung auf nachweisliche Rechtsbrüche hin. Wie lautet die Antwort der Wähler in Bayern? Werden die bayrischen Wähler die Altparteien abstrafen? Folgendes fiktives Traumergebnis am 14. Oktober 2018 ist theoretisch durchaus möglich und bedeutet “Schach matt!” für die CSU wegen einer Minderheitsregierung:
CSU: 37 %
AfD: 21 %
SPD: 6 %
GRÜNE: 6 %
Freie Wähler: 4 %
FDP: 4 %
LINKE: 4 %
Sonstige: 18 %
Aktuelle Umfragen deuten immer mehr aufgeweckte bayerische Wähler an, die spätestens seit 2015 die Realität erkannt haben: Wer der CSU in Bayern seine Stimme gibt, hält innerhalb der Fraktionsgemeinschaft die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel (CDU) in Berlin an der Macht. Und diese “bedankt” sich durch Überschreiten der Richtlinienkompetenz: Sie hält die Grenzen des Freistaates Bayern für alle Menschen dieser Welt unkontrolliert offen, inzwischen vermehrt aus Schwarzafrika durch bezahlte Schleuserkapitäne.
Remonstrationsrecht und Remonstrationspflicht von Beamten
“Wenn Verbrecher die Macht haben, Gesetze zu schreiben, dann wird Verbrechen legal und legaler Widerstand zum Verbrechen.”
Im Rechtslexikon [4] heißt es: “Remonstrationspflicht (§§ 56 BBG, 38 BRRG) ist die Pflicht des Beamten, bei Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung unverzüglich seinen Vorgesetzten und evtl. dessen Vorgesetzten hierauf aufmerksam zu machen. Sie ist eine Dienstpflicht (Beratungspflicht). Ihre Erfüllung befreit ihn trotz Ausführung der Anordnung, zu der er auf Grund der Gehorsamspflicht grundsätzlich verpflichtet ist, von disziplinarrechtlicher und haftungsrechtlicher Verantwortung. Die R. ist für den Beamten zugleich Remonstrationsrecht.
Lit.: Romann, D., Remonstrationsrecht und Remonstrationspflicht, Diss. jur. Speyer 1996”
Was ist die Folge für die Bundesrepublik Deutschland? Rechtsbrüche, die von der Bundeskanzlerin angeordnet werden, werden ausgeführt. Bundesbeamte, Landesbeamte und Verfassungsschutzmitarbeiter können jedes Verbrechen begehen, ohne juristisch belangt zu werden. Zur Not erhalten Gerichtsakten einen Sperrvermerk von 120 Jahren, wie kürzlich in München beschlossen.
Immerhin unterstehen die juristische Gewalt, die ausführende Gewalt und die gesetzgebende Gewalt allesamt der Bundeskanzlerin. Staatsanwälte, Richter, Polizisten und Abgeordnete werden aus den Haushalten von Bund und Ländern besoldet.
Eine Rechtsverfolgung unterbleibt, solange die verursachende politische Partei die Regierungsverantwortung trägt und die Bundesrepublik Deutschland bzw. der Freistaat Bayern besteht. Ein Tribunal, in welcher Form auch immer, käme erst nach dem Ende der “freiheitlich demokratischen Grundordnung” zustande.
Die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages führten im Dokument Nr. 15/09 vom 19. Februar 2009 folgendes wortwörtlich aus und entlarven das Verhalten der Bundeskanzlerin in den Jahren 2015 bis 2018 als Rechtsbruch, der auch keine Remonstration von Beamten zulässt:
“Das Verhältnis zwischen Richtlinienkompetenz und Kabinettsprinzip ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bundeskanzler einerseits die Richtlinien der Politik bestimmt, andererseits aber in allen Fällen, die Kabinettsbeschlüsse vorsehen, an die Mehrheitsentscheidungen gebunden ist und sogar überstimmt werden kann.
Nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung fasst diese ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Lediglich bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Bundeskanzlers. Seine Führung des Kabinetts ist verfahrensrechtlicher Natur, indem er beispielsweise die Tagesordnungen der Kabinettssitzungen bestimmt.
Unter Hinweis auf seine Richtlinienbefugnis kann er zwar auf den Inhalt von Kabinettsvorlagen Einfluss nehmen oder sogar Vorlagen verhindern, ein bereits gefasster Kollegialbeschluss kann jedoch nicht durch Richtlinienentscheidung aufgehoben werden.
Die Fülle von Kompetenzzuweisungen an die Bundesregierung in der Verfassung (z. B. im Gesetzgebungsverfahren: Artikel 76 Abs. 1 und 77 Abs. 2 GG, haushaltsrechtliche Beschlüsse: Artikel 110, 113, 114 GG) kann insofern als Beschränkung der Richtlinienkompetenz wirken. Diese Zuweisungen sind zwingend und können auch nicht durch die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers außer Kraft gesetzt werden.” [5]
Verfasser: Dr. Martin Limpert, Fachbereich WD 3, Verfassung und Verwaltung.
Wer wird am 14. Oktober 2018 in Bayern die AfD wählen?
Quellen
[1] www.afdbayern.de/100-seiten-bayern-afd-veroeffentlicht-wahlprogramm/
[2] www.bayernspd-landtag.de/presse/pressemitteilungen/?id=408266
[3] www.dzig.de/Ist-Deutschland-bereits-ein-Dreckslochland
[4] www.rechtslexikon.net/d/remonstrationspflicht/remonstrationspflicht.htm
[5] www.bundestag.de/blob/190494/69a9344feaa8bd5f16465476407bb9e5/richtlinienkompetenz_des_bundeskanzlers-data.pdf
[6] _DSC0564 (2) by FreshStockPhotos
Das AfD-Wahlprogramm zur Bayernwahl hebt sich von den Altparteien ab!
https://www.youtube.com/watch?v=A0hAGcywwZo
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