EUREGEX Länder-News

GB: Neue Regeln für Gerichtsvollzieher
Nach neuer Gesetzgebung dürfen Gerichtsvollzieher nachts nicht mehr in Häuser eindringen und keine körperliche Gewalt mehr gegen Schuldner einsetzen. Darüber hinaus dürfen sie keine Grundstücke mehr betreten, wenn nur Kinder zu Hause sind. Auch sehr wichtige Haushaltsgegenstände wie Herde, Mikrowellen, Kühlschränke und Waschmaschinen können nicht mehr einfach mitgenommen werden.

Aufgrund der neuen Gesetzte, die aggressiven Verhaltensweisen einen Riegel vorschieben sollen, werden Gerichtsvollzieher neu ausgebildet und zertifiziert werden müssen. Wer gegen die Regeln verstößt, wird von nun an ausgeschlossen.

Neu ist auch, das Vermieter von Wohnraum zur Eintreibung von Mietschulden nicht mehr direkt Gerichtsvollzieher in Anspruch nehmen können, ohne zuvor vor Gericht gewesen zu sein. Gerichtsvollzieher müssen außerdem das Gericht über ihr mögliches Vorgehen und den evtl. Einsatz von Gewaltmaßnahmen informieren. Beschlagnahmungen müssen 7 Tage im Voraus angekündigt werden.

Umfragen haben ergeben, dass das aggressive Verhalten von Gerichtsvollziehern verschuldeten Familien großen emotionalen Schaden zufügt. So werden beispielsweise bei Steuerschulden oft Gerichtsvollzieher involviert. Deren z. T. aggressives Verhalten hindere die Schuldner oft daran, die Verschuldung an sich rational zu bewältigen.

Von Kritikern wird bemängelt, dass die neuen Gesetzte zwar die Schuldner besser schützen, Gerichtsvollzieher jedoch noch viel mehr kontrolliert werden müssten. Demnach fehlt noch ein Lizenzierungssystem mit der Möglichkeit, Gerichtsvollzieherfirmen zu schließen, wenn sich Gerichtsvollzieher nicht an die Regeln halten.

Russland: Nach Daten des staatlichen Steuerdienstes sank in Russland im Jahr 2013 die Zahl der Insolvenzen von Rechtspersonen und Einzelunternehmern um 4 % gegenüber dem Jahr 2012 und lag damit bei 11.300.
Insgesamt wurden 2013 in Russland ca. 540.000 juristische Personen registriert, was einen Anstieg von 23% gegenüber 2012 bedeutet. Die Zahl der registrierten Handelsorganisationen stieg auf etwa 500.000 (+24% ), die Zahl der registrierten Einzelunternehmer und landwirtschaftlichen Betriebe sank jedoch auf 472.000 (-18%). Die meisten Registrierungen gab es dabei im Zentralen Bundesbezirk, im Wolga-Bezirk und in den Nordwestlichen Bundesbezirken.
Abgesehen von dem erwähnten Rückgang der Anmeldungen von Einzelunternehmern und landwirtschaftlichen Betrieben gab es in diesem Bereich auch 37% mehr Betriebsaufgaben als im Vorjahr. Dabei schieden 1.500 Einzelunternehmer wegen Insolvenz aus (-4,3%), die meisten jedoch aus privaten Gründen. Experten bringen dies mit der Abschaffung reduzierter Versicherungssätze in Verbindung. 30% aller Insolvenzen von Einzelunternehmern wurden im Wolga-Bezirk registriert.
Ein gegenläufiger Trend ist bei den Firmen zu beobachten, hier gab es nur 460.000 Firmenaufgaben (-18% gegenüber dem Vorjahr). Die Zahl der Insolvenzen ging um 4,6% zurück, wobei traditionell die meisten Insolvenzen unter denen als LLC und SLC agierenden Firmen auftreten. In St. Petersburg gab es dabei die meisten Insolvenzen (375).
Allgemein werden die meisten Insolvenzverfahren nach einer Steuerprüfung vor Ort eingeleitet, nach denen sich steuerliche Änderungen für die Betroffenen ergeben.

Aufgrund des wachsenden Hypotheken- und Verbraucherkreditmarktes und der zunehmenden Kreditrückstände wird in Russland aktuell auch an neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich der Insolvenz von Verbrauchern gearbeitet.
In den ersten 2 Monaten dieses Jahres stieg die Anzahl der von russischen Banken an Verbraucher gewährten Kredite um 1,4%.
Schwierigkeiten macht den Gesetzgebern momentan noch die niedrige Haftungsgrenze, bei deren Erreichen ein Insolvenzverfahren möglich wäre. Im ersten Gesetzesentwurf wurde diese bei 50.000 RUB angesetzt, dieser Betrag entspricht jedoch den Kosten eines Insolvenzverfahrens selbst. Außerdem wird befürchtet, dass eine sehr niedrige Grenze zum Zusammenbruch des Justizwesens führen würde aufgrund der dann zu erwartenden sehr hohen Antragszahlen. Aktuell wird daher eine Grenze von 300.000 RUB erwogen. Bildquelle: 

Auskunftei für Auslandsermittlungen (Adressermittlung und Wirtschaftsinformationen) sowie Anbieter von Auslandsinkasso und gerichtliches und außergerichtliches Inkasso in Deutschland gegen Verbraucher und Firmen.
Weitere Bereiche: EUREGEX legal: Klärung von rechtlichen Fragen mit Auslandsbezug (z.B. Vollstreckung im In- und Ausland/Insolvenz). EUREGEX Intelligence: Informationserhebung und -analyse und Anti-Fraud-Management. EUREGEX congress (Vollstreckungsakademie).

euregex ugmbh
volker remy
gottschedstr. 44
04109 leipzig
0341-3928897
info@euregex.eu
http://www.euregex.eu

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden