Europäisches Goldkontor erklärt die Konsequenzen für Anleger
(NL/1429988342) Die EU-Kommission befasst sich derzeit mit einer neuen Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung. Sie plant, die Betragsgrenze von 15.000 Euro bei Finanztransaktionen zu halbieren. Demnach wären bereits ab einem Gegenwert von 7.500 Euro die Personalien des Käufers zu dokumentieren. Diese Änderung könnte in zwei Jahren in Kraft treten. Europäisches Goldkontor erklärt, was das für die Kapitalanlage in Edelmetalle bedeutet
Waldaschaff, 04.04.2013. Die EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, stärker gegen die Geldwäsche vorzugehen, da die aktuelle Obergrenze für anonyme Finanztransaktionen in Höhe von 15.000 Euro angeblich zu hoch angesetzt sei. Die wirtschaftlich Berechtigten, also die Geldeigner, sollen klar identifiziert werden, auch wenn sie für ein Unternehmen agieren oder einer Firma aus einem Drittland angehören, die in der EU ein Subunternehmen unterhält. Dabei soll es den EU-Mitgliedern freigestellt bleiben, den Schwellenwert auch noch weiter abzusenken.
Sinn und Zweck des Geldwäschegesetzes
Illegal erworbenes Geld, beispielsweise aus Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel, gelangt durch die Geldwäsche in den legalen Wirtschaftskreislauf und die Herkunft des Geldes wird verschleiert, es wird gewaschen. Kriminelle wollen sich dadurch dem Zugriff durch die Strafverfolgungs- oder Steuerbehörde entziehen. Durch das Geldwäschegesetz hat der Staat unter anderem Kreditinstitute, Versicherungen und Finanzdienstleister verpflichtet, etwaige Verdachtsfälle umgehend zu melden.
Bedeutung für den Edelmetall-Handel
Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge müssten Edelmetallhändler ihre Kunden namentlich registrieren, sobald Silber, Gold oder Platin für mehr als 7.500 Euro gehandelt werden. Für Edelmetallanleger wäre diese Senkung des Grenzbetrags wenig erfreulich.
Edelmetalle vor allem Gold werden bevorzugt zur Vermögenssicherung gekauft, da sie privates Vermögen inflationssicher konservieren. Gerade in wirtschaftlich kritischen Zeiten wie diesen geht es Edelmetallanlegern vornehmlich um den Schutz und Werterhalt ihrer Ersparnisse. Bei einem unregistrierten, d.h. anonymen Kauf, erlangt der Staat keinerlei Kenntnis vom Edelmetallerwerb. Warum ist das von Vorteil? Ganz einfach deshalb, weil gerade in Krisenzeiten der Besitz von Edelmetallen, vor allem Gold, staatlich verboten werden kann. Goldbesitzer werden dann staatlich gezwungen, ihr Edelmetall gegen die nationale Währung einzutauschen. So soll die Papierwährung stabilisiert werden. Vom Goldverbot betroffen ist natürlich nur staatlich registrierter Edelmetallbesitz.
Anonymer Kauf schützt vor staatlichem Goldverbot
Goldverbote gab es in der Geschichte immer wieder, zum Beispiel während der Weimarer Republik oder in den USA in den dreißiger Jahren. 1973 war beispielsweise noch in über 120 Ländern der private Goldbesitz staatlich eingeschränkt.
Für Anleger bedeutet ein Goldverbot jedoch, dass ihr Vermögen schutzlos der Inflation oder sogar einer Währungsreform zum Opfer fällt.
Anonym gekauftes und dadurch nicht vom Staat erfasstes Gold kann auch nicht staatlich belangt werden und bleibt dem Anleger also als krisensichere Vermögensform erhalten.
Daher haben Edelmetallkäufer natürlich ein begründetes Interesse an einem hoch angesetzten Grenzbetrag für den anonymen Einkauf.
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