(ddp direct) Die elektrische Zigarette wird europaweit reguliert. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Produkt frei gehandelt werden. Der Entwurf für eine neue Tabakproduktrichtlinie sieht Regelungen bezüglich der Nikotin-Höchstgrenze und der korrekten Ausstattung mit Warnhinweisen vor.
Nikotinhaltige Liquids für eZigaretten dürfen gemäß Entwurf eine Konzentration von 4 mg Nikotin pro Milliliter nicht überschreiten. Alle Liquids, die diese Grenze einhalten, können als Verbraucherprodukte frei gehandelt werden.
Damit dürfte die Diskussion um ein generelles Verbot der eZigarette endgültig beendet sein.
Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) und Sprecher der jüngst gegründeten internationalen E-Cigarette Associations Alliance (ECAA): Die Bemühungen der eZigarettengegner, das Produkt generell zu verbieten, sind gescheitert. Doch es besteht noch dringender