(Mynewsdesk) Ab dem 1. September 2014 müssen Staubsauger, die neu in den Handel kommen, mit dem europäischen Energielabel gekennzeichnet werden. Gleichzeitig tritt die neue Ökodesign-Verordnung in Kraft, die bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und Leistungsstärke netzbetriebener Geräte* stellt.
Mehr Transparenz für Käufer
Händler im europäischen Markt müssen ab September 2014 neue Staubsauger mit einem deutlich sichtbaren Energielabel versehen. Das Label soll Verbraucher zum Kauf eines besonders energieeffizienten Gerätes animieren und den Vergleich verschiedener Modelle erleichtern. Zunächst wird eine Einteilung in die Energieeffizienzklassen A (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch) gelten. Ab 1. September 2017 wird die Klasseneinteilung auf A+++ bis D angehoben, aufgrund des zu erwartenden technischen Fortschritts. Neben der Energielabelklasse gibt das Label auch Auskunft über den jährlichen Energieverbrauch in kWh, die Saugleistung auf Teppich- und Hartboden, die Staubemissionen und über den Geräuschpegel der Geräte.
Volle Leistung auch bei 900 Watt
Zeitgleich tritt die Ökodesign-Verordnung in Kraft, die eine Verbrauchsobergrenze für neue Staubsauger bestimmt. So sollen 50 Mal Staubsaugen einer durchschnittlichen Wohnfläche (87 Quadratmeter) ab dem 1. September 2014 maximal 62 kWh verbrauchen. Zudem ist ab diesem Zeitpunkt nur noch eine Leistungsaufnahme von 1600 Watt (W) erlaubt. Ab 1. September 2017 geht die Ökodesign-Verordnung noch einen Schritt weiter und sieht einen Jahresverbrauch von maximal 43 kWh pro Jahr und eine Leistungsaufnahme von höchstens 900 W vor. Auf diese Weise sollen energieintensive Geräte nach und nach vom Markt verschwinden. Damit die Saugleistung nicht unter den neuen Begrenzungen leidet, stellt die Ökodesign-Richtlinie bestimmte Mindestanforderungen an neue Geräte, die etwa die Staubaufnahme, Staubemissionen und den Geräuschpegel betreffen. Nach Angaben der namhaften Markenhersteller ist es möglich, die anspruchsvollen Ökodesign-Anforderungen zu erfüllen und energieeffiziente und gleichzeitig saugstarke Modelle anzubieten. Denn entscheidend für die Saugleistung ist nicht die hohe Watt-Zahl sondern die Gerätekonstruktion, das Zusammenspiel von Saugdüsen, Ventilatoren, Motor und. Luftführung.
Beim Kauf beachten
Wichtig beim Kauf ist jedoch, neben der Energieeffizienz auch auf eine gute Klassifizierung bei den weiteren Produkteigenschaften wie der Saugleistung zu achten. Daher empfiehlt sich eine Beratung im Fachhandel, idealerweise mit Gerätevorführung. Insbesondere das eine oder andere vermeintliche Schnäppchen könnte sich sonst als Fehlkauf erweisen.
Entscheidend für die Akzeptanz der effizienten Geräte wird auch ihr Preis sein, denn das Einsparpotenzial zwischen den einzelnen Labelklassen ist eher gering: bei Standardnutzung laut Energielabel spart zum Beispiel ein Staubsauger der Klasse A gegenüber einem vergleichbaren Gerät der Klasse B durchschnittlich 1,6 Euro pro Jahr (gerechnet mit 0,27 Euro/kWh Arbeitspreis). Allerdings addiert sich dieser Betrag über die Lebensdauer des Gerätes.
* Die Verordnungen betreffen netzbetriebene Staubsauger einschließlich Hybridstaubsauger (Netz- und Akkubetrieb) für Innenräume. Ausgenommen sind Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, ausschließlich akkubetriebene Staubsauger, Saugroboter, Industrie- und Zentralstaubsauger, Bohnermaschinen und Staubsauger für den Außenbereich.
Weitere Informationen zum neuen Energielabel für Staubsauger finden Sie in der HEA-Fachinformation, die auf der HEA-Webseite unter www.hea.de zum kostenlosen Download bereit steht.
Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im HEA-Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V..
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