Etwaige Corona-Rückzahlung muss erst bis 31.10.2022 geleistet werden

Etwaige Corona-Rückzahlung muss erst bis 31.10.2022 geleistet werden

Etwaige Corona-Rückzahlung muss erst bis 31.10.2022 geleistet werden

Steuerberater Roland Franz

Essen – Wer im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe (in NRW: “NRW-Soforthilfe”) beantragt und erhalten hat, dürfte Mitte Juni 2021 per E-Mail dazu aufgefordert worden sein, bis zum 31.10.2021 eine Rückmeldung abzugeben. Im Rahmen der Rückmeldung wird ein Rückmeldeverfahren durchlaufen, bei welchem die Bezieher von Corona-Soforthilfe berechnen müssen, in welcher Höhe sie tatsächlich förderberechtigt waren. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass eine etwaige ermittelte Rückzahlung jedoch erst bis zum 31.10.2022 geleistet werden muss.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
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