Juristin Esther Omlin erklärt das Schweizer Rechtssystem
In vielen Ländern vertritt man die Auffassung, dass Straftaten nirgends so mild geahndet werden wie in der Schweiz. Und in der Tat werden harte Urteile wie zum Beispiel die Todesstrafe hier grundsätzlich nicht verhängt. Wie die Juristin Esther Omlin weiß, kann es aber auch in der Schweiz durchaus vorkommen, dass ein Verbrechen mit einem mitunter lebenslangen Freiheitsentzug bestraft werden. Welche Verbrechen das sind und welche Strafen für weniger schwere Vergehen angeordnet werden, will Esther Omlin an dieser Stelle erklären.
Verzeichnis:
– Wer ist Esther Omlin?
– Wie sieht die Rechtslage bei Straftaten in der Schweiz aus?
– Was versteht man in der Schweiz unter schweren Delikten?
– In welchen Fällen wird in der Schweiz eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt?
– Welche Regeln gelten im Schweizer Wirtschaftsrecht?
– Welche Aufgaben übernimmt Esther Omlin im Bereich des Wirtschaftsrechts?
– Was versteht man unter Völkerrecht?
– Wie setzt sich Esther Omlin für Menschenrechte ein?
– Wann sollte man eine rechtliche Beratung im Strafrecht anfordern?
WER IST ESTHER OMLIN?
Esther Omlin ist eine Schweizer Juristin mit dem Schwerpunkt auf nationalem und internationalem Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsrecht, Menschenrecht und Völkerrecht. Ihr Doktorat hat sie wie auch ihren Studienabschluss an der Universität Freiburg erlangt, danach folgten weitere Aus- und Weiterbildungsstationen in der Strafverfolgung und im internationalen Recht. Nachdem sie jahrelang als Oberstaatsanwältin gearbeitet und an verschiedenen strafrechtlichen Publikationen beteiligt war, ist Esther Omlin nun Teil eines Netzwerks für Untersuchungen, Expertisen und Rechtsberatungen im Bereich des nationalen und internationalen Strafrechts, Wirtschaftsrechts und Völkerrechts. In diesem Zusammenhang berät sie ihre Klienten bei Vorgehensweisen zur Einstellung eines Verfahrens, Reduktion von Geldbußen, der Erstellung von Anträgen und vielem mehr.
WIE SIEHT DIE RECHTSLAGE BEI STRAFTATEN IN DER SCHWEIZ AUS?
Grundsätzlich können Verbrechen mit drei verschiedenen Strafarten geahndet werden, erklärt Esther Omlin: Buße, Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Eine Buße bestraft schwächere Übertretungen der Gesetzeslage und gilt als die mildeste Form eines Urteils. Größere Verbrechen werden dagegen mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet. Je nach Schwere des Verbrechens steigt auch die Anzahl an Jahren, die der Täter im Gefängnis verbringen muss.
WAS VERSTEHT MAN IN DER SCHWEIZ UNTER SCHWEREN DELIKTEN?
Wie man ein schweres Delikt definiert, hängt laut Esther Omlin natürlich immer ganz vom Fall ab. Sicher ist jedoch, dass harte Strafen vor allem für Verbrechen verhängt werden, die in den Bereich vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Verstümmelung der Genitalien oder Folter fallen. Auch Personen, die Veruntreuung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung oder Hehlerei begehen, können damit rechnen, eine ziemlich lange Zeit hinter Gittern verbringen zu müssen.
IN WELCHEN FÄLLEN WIRD IN DER SCHWEIZ EINE LEBENSLANGE FREIHEITSSTRAFE VERHÄNGT?
Die lebenslange Freiheitsstrafe gilt in der Schweiz als Höchststrafe und darf nur dann verhängt werden, wenn das Gericht eine entsprechende Sanktion absichert. Mit lebenslangem Freiheitsentzug werden zum Beispiel Täter bestraft, die Mord oder Völkermord begangen haben oder in schwere Fälle von Geiselnahme oder anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie Kriegsverbrechen, verwickelt waren. Wie Esther Omlin allerdings schildert, bedeutet lebenslang nicht zwangsläufig, dass man tatsächlich sein ganzes Leben lang eingesperrt bleibt. Tatsächlich gibt es auch hier Aspekte wie die allseits bekannte gute Führung, die dafür sorgen kann, dass nach zehn bis 15 Jahren eine vorzeitige, bedingte Entlassung erfolgt.
WELCHE REGELN GELTEN IM SCHWEIZER WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT?
Neben internationalem und nationalem Strafrecht zählt auch das Wirtschaftsstrafrecht zu Esther Omlin Kerngebieten dazu. Der Juristin zufolge gehört diese Rechtsform zu den dynamischsten Bereichen der heutigen Zeit, da durch Ereignisse wie Terrorismus diverse neue Gesetze und Verordnungen verhängt wurden. Laut Esther Omlin zählen in den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zum Beispiel Verstöße gegen das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht, Korruption, Cyberkriminalität, Insiderhandel und Wirtschaftsspionage. Klar vorgeschriebene Regeln gibt es im Wirtschaftsstrafrecht allerdings nicht, da dieser Bereich viele andere Rechtsbereiche mitberührt, die stets miteinbezogen werden müssen.
WELCHE AUFGABEN ÜBERNIMMT ESTHER OMLIN IM BEREICH DES WIRTSCHAFTSRECHTS?
Esther Omlin widmet sich vor allen Dingen Aufträgen, die in die Richtung von Beratungsleistungen in Bezug auf internationale und nationale Bestimmungen im Bereich des Wirtschaftsrechts gehen. Dabei konzentriert sich die Juristin zum Beispiel auf die Verfolgung und Zurückgewinnung illegal erwirtschafteten Kapitals oder berät und vertritt Unternehmen, die aufgrund von wirtschaftsstrafrechtlichen Vergehen mit strafrechtlichen Einziehungsansprüchen belangt werden. Aber auch in Fällen einer angedrohten Kontosperrung oder der Offenlegung von Unternehmenskonten kann Esther Omlin durch ihre langjährige Expertise weiterhelfen.
WAS VERSTEHT MAN UNTER VÖLKERRECHT?
Wie Esther Omlin erklärt, ist das Völkerrecht dafür zuständig, zwischenstaatliche Verbindungen zu regeln. Durch die damit verbundenen Regeln und Bestimmungen soll eine friedliche Koexistenz der verschiedenen Völker gewährleistet werden. In der Schweiz zählen zu solchen Bestimmungen beispielsweise das Doppelsteuerabkommen, das verhindert, dass eine Person ihre Vermögenswerte in verschiedenen Ländern versteuern muss. Aber auch Handelsverträge und Auslieferungsübereinkommen gehören zum Gebiet des Völkerrechts dazu. Laut Esther Omlin sind Bund und Kantone durch die Bundesverfassung dazu verpflichtet, die Gesetze des Völkerrechts einzuhalten.
WIE SETZT SICH ESTHER OMLIN FÜR MENSCHENRECHTE EIN?
Menschenrechte sind ein Themengebiet, dem Esther Omlin schon seit Jahren größte Aufmerksamkeit schenkt. Als langjähriges Mitglied der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter sieht Omlin es als ihre Pflicht, Betroffenen in diesen sensiblen Bereichen zur Seite zu stehen. Die Kommission befasst sich durch regelmäßige Untersuchungen mit der Einhaltung von Menschen- und Grundrechten in Gefängniseinrichtungen, Heimen, psychiatrischen Anstalten, Asylzentren und Zwangsrückschaffungsflügen und entwirft in enger Zusammenarbeit mit den Behörden gezielte Empfehlungen, die zur Umsetzung der Rechte dienen.
WANN SOLLTE MAN EINE RECHTLICHE BERATUNG IM STRAFRECHT ANFORDERN?
Esther Omlin erklärt, dass eine rechtliche Beratung sowohl bei Strafverfahren als auch bei der Einhaltung von Menschenrechten, Völkerrechten und diversen wirtschaftlichen Rechtsfragen hilfreich sein kann. Ein Laie kann die Situation nämlich meist nur sehr schwer einschätzen und sieht sich ohne rechtliche Beratung oft plötzlich Vorwürfen der Geldwäsche oder Urkundenfälschung gegenüber, ohne so recht zu wissen, wie das passieren konnte und wie er dagegen ankommen soll. Die richtige Beratung setzt allerdings auch ein großes Vertrauen voraus, weshalb Esther Omlin ihre Beratungen grundsätzlich nur unter Beachtung der Diskretion anbietet.
DR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht
In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.
DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG
Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.
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