Laut Artikel 23 des Grundgesetzes sind die Länder über den Bundesrat an allen bedeutenden Entscheidungen in Bezug auf die Europäische Union zu beteiligen. Dies ist nur logisch: Schließlich sind es die Länder, die ihre Hoheitsrechte dem Bund übertragen. Gibt der Bund nun seinerseits Rechte an eine über ihm stehende Institution ab, müssen die ursprünglichen Inhaber dieser Rechte zumindest daran mitwirken dürfen.
Dementsprechend sollte man meinen, dass die Beteiligung des Bundesrats bei der Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) außer Zweifel steht. Der ESM – von der Bayernpartei aufgrund seiner demokratiefeindlichen Grundkonzeption als “europäisches Ermächtigungsgesetz” klassifiziert – bedeutet schließlich einen enormen Umbau Europas in Richtung einer Transferunion, in deren Rahmen die einen Länder für die Schulden der anderen haften müssen.
ESM ist nicht Europa?
Was aber sagt die Bundesregierung zu dieser Frage? Der ESM habe mit Europa nichts zu tun. Es handle sich dabei um einen “völkerrechtlichen Vertrag, der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde”. Mit anderen Worten: Wenn die europäischen Regierungen ein Projekt bisher ungekannter Größe anstoßen, um den Euro und die Europäische Union zu retten, dann hat das überhaupt nichts mit der EU zu tun.
Föderale Demokratie in Gefahr
Und sogar, wenn diese hanebüchene Konstruktion formaljuristisch korrekt wäre: Gehört es nicht trotzdem zu den Grundpfeilern der Demokratie, möglichst viele Verfassungsorgane an einer derartigen Entscheidung zu beteiligen? Und ist es nicht das Wesen des Föderalismus, dass die Länder bei bedeutenden Maßnahmen des Gesamtstaates gefragt werden?
Wir reden hier wohlgemerkt nicht über irgendeinen untergeordneten Verwaltungsakt. Der Europäische Stabilitätsmechanismus umgeht auch noch die letzten demokratischen Elemente der EU. Er setzt ein Gremium aus Direktoren ein, das sich zu einer kaum kontrollierten europäischen Superregierung entwickeln könnte. Die Finanzmassen, über die er frei verfügen darf, können einen beispiellosen Währungsverfall provozieren oder uns auf Generationen hinaus verschulden.
Macht bedeutet Verantwortung
Wer glaubt, eine derartige Entscheidung durch die vorgeschobene Zuordnung zum Völkerrecht und nicht zum EU-Recht auf dem möglichst einfachsten Weg durchwinken zu können, verkennt die Verantwortung demokratischer Macht. Die Bundesregierung ist dabei, sich ihre eigene absolutistische Phantasiewelt zu schaffen.
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