Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Bonn – vom 28. August 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehldiagnose einer Fazialisparese nach vermuteter Borreliose Infektion, LG Bonn, Az.: 9 O 337/12
Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund der Beschwerdesymptomatik einer Neuro-Borreliose in die Praxis der Beklagten. Dort unterließ man weiterführende differential-diagnostische Untersuchungen. Die Klägerin wurde mit Ceftriaxon therapiert. In der Folge stellte sich heraus, dass keine Borreliose vorlag, sondern eine Polymyalgia rheumatica.
Verfahren:
Das Landgericht Bonn hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte fest, dass die Diagnosestellung der Beklagten falsch war. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, auf den sich diese einließen. Der Streitwert liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Gutachter bestätigte in dem Verfahren eindeutig, dass die Beklagte weitere Laboruntersuchungen hätte vornehmen müssen, was sie jedoch unterließ. In solchen Fällen schlagen Gerichte gerne eine vergleichsweise Einigung vor, so wie hier, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.
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