Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Saarbrücken – vom 13. März 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Querschnittslähmung nach Lumbalpunktion mit Staphylococcus aureus-Befall, LG Saarbrücken, Az. 16 O 256/14
Chronologie:
Der Kläger begab sich zwecks Lumbalpunktion in die Klinik der Beklagten. Anlass waren wiederkehrende Schmerzen und Schwäche im linken Bein. Postoperativ verschlimmerten sich die Beschwerden. Es wurde eine subakute Querschnittssymptomatik TH 5 diagnostiziert. Es erfolgten weitere Behandlungen in verschiedenen Krankenhäusern. Seither ist der Kläger querschnittsgelähmt.
Verfahren:
Das Landgericht Saarbrücken hat einen Beweis- und Auflagenbeschluss erlassen, bietet den Parteien jedoch schon in einem sehr frühen Verfahrensstadium einen Vergleichsvorschlag an, wonach sie sich auf einen fünfstelligen Eurobetrag einigen sollten. Scheitert diese Einigung, kommt es zu einer umfangreichen und langwierigen Beweisaufnahme. Ausschlaggebend für den Vorschlag ist die vom Gericht aufgezeigte schwierige Beweissituation des Klägers.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ein Patient muss in einem Arzthaftungsprozess den Beweis für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, den Eintritt eines Schadens, sowie die Kausalität des Schadens zu dem Behandlungsfehler erbringen. Dieses gelingt ihm nur mittels eines fachmedizinischen Gutachtens, das die Gerichte in der Regel in Auftrag geben, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
–
Firmenkontakt
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
0211556207
ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt
Ciper
dirk Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
0211556207
ra.ciper@t-online.de