Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Chemnitz – vom 18. Februar 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Schädigung des Nervus femoralis anlässlich Kreuzbandoperation, LG Chemnitz, Az. 4 O 326/13
Chronologie:
Der Kläger litt an anhaltenden Schmerzen sowie Bewegungseinschränkungen des linken Kniegelenks und begab sich in die Behandlung bei der Beklagten. Postoperativ verschlimmerten sich die Beschwerden. Es stellte sich heraus, dass anlässlich der Operation der Nervus femoralis in Mitleidenschaft gezogen wurde. Zudem werden Aufklärungsfehler bemängelt.
Verfahren:
Das Landgericht Chemnitz hat den Vorfall mittels eines unfallchirurgischen orthopädischen Sachverständigengutachtens eruieren lassen. Der Sachverständige bemängelte unter anderem Dokumentationsfehler. Sodann einigten sich die Parteien auf eine angemessene Entschädigung. Der Streitwert liegt bei etwa 75.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen holen Gerichte in der Regel fachmedizinische Gutachten ein und lassen sich hinsichtlich der Entscheidungen vom Ergebnis dieser Gutachten leiten. Eine vergleichsweise Lösung macht oft für beide Parteien Sinn, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM., Fachanwalt für Medizinrecht.
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