Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht setzt sich für die Interessen von Menschen ein, die nachhaltig in ihrer Gesundheit geschädigt sind.
Seit 1995 geht die Anwaltskanzlei Ciper & Coll., die in Deutschland über zahlreiche Kanzleistandorte verfügt, erfolgreich für medizingeschädigte Patienten und Unfallopfer vor, mit zunehmendem Erfolg. In der auf Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld und Unfallrecht spezialisierten Kanzlei gehen täglich bis zu zwanzig Mandatsanfragen aus dem gesamten Bundesgebiet und auch darüber hinaus ein, in denen Menschen die selber, oder deren Angehörige Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder eines Unfalls geworden sind. Die Kanzlei Ciper & Coll. hat sich in den vergangenen fast zwanzig Jahren in Deutschland bereits einen Namen gemacht: Nicht zuletzt geben den Anwälten ihre Erfolge recht. Eine Auswahl der erzielten Prozesserfolge veröffentlicht die Kanzlei auf ihrer Internet-Homepage, nahezu im Tagesrhythmus. Mit diesen Erfolgsmeldungen nimmt Ciper & Coll. in Deutschland eine Ausnahmestellung ein und gehört damit zu den erfolgreichsten Anwaltskanzleien bundesweit auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes auf Patientenseite.
Es ist den Anwälten ein besonderes Bedürfnis, das bestehende Missverhältnis zwischen regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft und oftmals schwer in ihrer Gesundheit geschädigten Opfern auszugleichen. Gerade in den Fällen, in denen es für die Betroffenen um die Existenz geht, also bei Ansprüchen im Millionen-Euro-Bereich, bemühen sich die Anwälte mit Erfolg, gegnerische Versicherungen zu angemessenen Abfindungen und Zahlungen von angemessenem Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen zu bewegen. Das ist oft mühsam und kann sich in einzelnen Fällen über viele Jahre hinziehen, wie in einem aktuellen Mandat, in dem der durch einen Behandlungsfehler querschnittsgelähmte Patient seit 1998 auf seine ihm zustehenden Ansprüche vergeblich zuwarten muss. Aber die Anwälte lassen nicht locker. Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM bedauert die Rechtspraxis, die der Versicherungswirtschaft ermöglicht, auf Zeit zu spielen und einen Geschädigten damit psychisch zu zermürben. Aus der Praxis sind dem Anwalt viele Einzelschicksale bekannt, in dem das einzige Ziel einer Versicherung darauf gerichtet war, eine geschädigte Person zu einem unangemessenen Abfindungsvergleich zu motivieren. Das machen Ciper & Coll. jedoch nicht mit und setzen die Ansprüche in solchen Fällen ganz einfach mittels gerichtlicher Hilfe durch. Die auf der Homepage aufgeführten ausgewählten Fälle umfassen bereits ein Volumen von mehreren hunderten, alles Einzelschicksale, die für die Betroffenen eine erhebliche Bedeutung haben.
Der Gesetzesgeber macht es den Versicherungen in Deutschland zu leicht. In den USA sieht das ganz anders aus, weiß Dr. D.C. Ciper LLM zu berichten, da gibt es nämlich die sogenannten “punitive damages”. Mit dieser anpassungsfähigen Sanktionsmöglichkeit kann einem Schädiger in Einzelfällen erheblich “auf die Finger klopfen”. Ein Fall ist dem Juristen besonders im Hinterkopf geblieben: “Es gibt eine “bad faith” – Entscheidung aus dem US-Bundesstaat Mississippi, die vom höchsten Gericht, dem US Supreme Court bestätigt wurde. In dem Fall hatte sich die beklagte Unfallversicherung geweigert, der berechtigten Forderung eines Versicherungsunternehmens auf Regulierung eines Schadens in Höhe von 20.000 US-Dollar nachzukommen. Zwar erfüllt diese Art des Betruges durch eine Versicherung zugleich einen Straftatbestand. Dieser sah zu dem Zeitpunkt aber nur eine Höchststrafe von 1.000,- US Dollar vor. Angesichts der Lukrativität einer routinemäßigen Zurückweisung von Regulierungsforderungen der Versicherten hatte die Strafdrohung den Schädiger aber nicht von seinem Verhaltensmuster abzubringen vermocht. Neben den tatsächlichen Schadenersatzansprüchen sprach das Gericht daher in diesem Fall punitive damages in Höhe von 1,6 Millionen US-Dollar zu, was 0,5 % des Eigenkapitals der Versicherungsgesellschaft entsprach. Ob die Versicherung daraufhin in eine seriöse Regulierungspraxis überging, ist nicht überliefert, lässt sich aber vermuten.”
Dieses aus den USA stammende Vergleichsbeispiel zeigt, wie der Gesetzgeber eingreifen kann, ja sogar muß, wenn eine Versicherung mit allen Möglichkeiten (seriös und unseriös) eine Regulierung verweigert und verzögert. “Im Grunde sind unsere Gegner nicht die Schädiger, also Mediziner, Autofahrer, Betreiber von Gefahrenstellen”, so Rechtsanwalt Dr. Ciper, “Jedem kann ein Fehler passieren, das liegt einfach in der Natur der Sache. In der Regel geht es dabei um ein fahrlässiges Verhalten. Niemand will im normalen gesellschaftlichen Zusammenleben bewusst und vorsätzlich jemand anderen schädigen. Kommt es aber dazu, ist das bedauerlich, kann für das Opfer zur Existenzbedrohung werden, sollte aber nicht dazu führen, seine Rachegelüste gegenüber dem Schädiger auszuleben. Auf einem anderen Blatt steht aber dann die Frage, wie der Vorfall aufgearbeitet wird. Meistens verfügen die Schädiger über eine Haftpflichtversicherung. Diese ist rechtlich dazu verpflichtet, das Opfer angemessen zu entschädigen, was sie indes nur in Ausnahmefällen tatsächlich auch problemlos tut.”
Mit anderen Worten: Das schädigende Ereignis ist in der Regel durch ein fahrlässiges Handeln verursacht. Das kann in Einzelfällen tragisch sein, lässt sich aber nicht mehr rückgängig machen. Bei der Regulierung durch den hinter dem Schädiger stehenden Versicherung handelt es sich aber um Vorsatz: Eine Versicherung weiß ganz genau, ob und wie viel sie eigentlich zahlen müsste, versucht aber mit allen möglichen Tricks und Schikanen, um die Zahlung herumzukommen. Die Nichtregulierung erfolgt demnach mit Wissen und Wollen der Versicherung, zu lasten des Opfers. Ein untragbarer Zustand, dem nur Gesetzgeber und Politik, sowie die Rechtsprechung einen Riegel vorschieben kann.
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
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E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207
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