Das neue Patientenrechtegesetz soll die Rechte der Patienten stärken, ist aber eine reine Mogelpackung. Rechtsanwalt Tobias Kiwitt hält einen Entschädigungsfonds in Härtefällen für zwingend notwendig.
Eigentlich war das neue Patientengesetz dazu gedacht, die Patientenrechte zu verbessern und damit einen ersten wesentlichen Schritt dahin zu machen, das Mißverhältnis zwischen Mediziner- und Versicherungslobby auf der einen Seite und dem geschädigten Patienten auf der anderen Seite zu beseitigen. Nur wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen Patientenrechtegesetzes lässt sich in der Praxis feststellen, dass sich im Grunde nichts geändert hat, so Rechtsanwalt Tobias Kiwitt, Spezialist auf dem Gebiet des Medizinrechtes und Arzthaftungsrechtes bei Ciper & Coll. Nach wie vor muss der Patient den Fehler beweisen und die Kausalität für den eingetretenen Schaden, nach wie vor muss er sich gegen eine oftmals regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchsetzen. Tobias Kiwitt stellt heraus, dass anders als im Verkehrsunfallrecht im Bereich des Arzthaftungsrechtes Versicherungen in der Regel auf “Zeit spielen” und entweder gar nicht aussergerichtlich regulieren wollen, oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung und das auch in eindeutigen Fällen.
Einen Vorstoss hin zu mehr Patientenschutz gibt es nun aus Hamburg. Die Hamburger Senatorin will einen Entschädigungsfonds/Opferfonds bilden, aus dem medizingeschädigte Patienten rasch und unbürokratisch eine bestimmte Schadensumme erhalten, wenn der Verdacht eines Behandlungsfehlers bei über 50 % liegt. Die Bildung eines Härtefonds wird von Patientenvertretern und Opferschutzverbänden, sowie von Patientenanwälten schon seit vielen Jahren gefordert, bislang jedoch ohne Erfolg. Hamburg könnte nunmehr bundesweit eine rühmliche Vorreiterposition einnehmen, so Rechtsanwalt Kiwitt.
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Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
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