Erfolgreich im Arzthaftungsrecht: Dr. Dirk C. Ciper LLM informiert:

Erfolgreich im Arzthaftungsrecht: Dr. Dirk C. Ciper LLM informiert:

(Mynewsdesk) Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als “schicksalhaftes Geschehen” abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:1.Landgericht Berlin – vom 10. Dezember 2012Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:Fehlende Indikation für ERCP-Untersuchung, nachträgliche Veränderung der Behandlungsdokumentation, LG Berlin, Az. 13 O 34/10Chronologie:Der Kläger litt unter Oberbauchschmerzen und stellte sich in der Klinik der Beklagten vor. Die behandelnden Ärzte nahmen bei ihm eine ERCP vor, um den Gallengang zu untersuchen. Hierdurch kam es zu einer ERCP-Pankreatitis. Der Kläger fiel in ein sechsmonatiges Koma. Im Anschluss daran wurden ein monatelanger Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt sowie ca. 35 weitere Operationen erforderlich. Er trug eine Störung des gesamten Nervensystems, Sensibilitätsstörungen, schwere Störungen an Kehlkopf und Stimmbereich davon. Zudem litt er unter massiven Schmerzen.Verfahren:Das Gericht hat die Sache umfangreich hinterfragen lassen. Danach war die ERCP-Untersuchung nicht indiziert, sämtliche Gesundheitsschäden waren Folge der akuten ERCP-Pankreatitis. Die ERCP-Pankreatitis ist eine gefürchtete Komplikation, über die aufzuklären ist. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme einigten sich die Parteien auf einen Betrag von 280.000,- Euro.Anmerkungen von Ciper & Coll.:Durch die hohe Fachkompetenz von Ciper & Coll. sowie aufgrund eines umfangreichen Netzwerks an fachmedizinischen Sachverständigen konnte eine nachträgliche Änderung der Behandlungsunterlagen durch die behandelnden Ärzte der Beklagten aufgedeckt werden. Zudem konnte erreicht werden, dass der Schadenbetrag für den Kläger um weitere 30.000,- Euro erhöht wurde, stellen der sachbearbeitende Anwalt von Ciper & Coll., Daniel Mahr LLM, sowie RA Dr. D.C.Ciper LLM fest.2.Landgericht Hanau – vom 11. Dezember 2012Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:Septischer Schock, Multiorganversagen und Kolon-Perforation nach Sigmaresektion, LG Hanau, Az. 4 O 354/09Chronologie:Die 52-Jährige Klägerin stellte sich in 2007 in der Klinik der Beklagten mit einer akuten Sigmadivertikulitis vor. Ihr wurde eine operative Entfernung angeraten, anlässlich derer schwerwiegende Komplikationen eintraten. Eine notfallmäßige Relaparotomie sowie Revision wurden erforderlich. Die Patientin erlitt eine Teilparese und kann seit dem Vorfall nicht mehr selbstständig laufen. Sie ist rund um die Uhr pflegebedürftig.Verfahren:Das Landgericht Hanau hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Der vom Gericht bestellte Gutachter, ein Universitätsprofessor für Viszeralchirurgie hat die Behandlung in der Klinik der Beklagten als grob fehlerhaft bewertet, woraufhin der Versicherer der Beklagten eine Akontozahlung von 70.000,- Euro erbrachte. Über die Gesamtentschädigung werden die Parteien noch verhandeln. Es steht eine Summe im deutlich sechsstelligen Eurobereich im Raume.Anmerkungen von Ciper & Coll.:Wenn gutachterlich in einem Arzthaftungsprozess eine grobe Fehlerhaftigkeit der Behandlung konstatiert wird, fühlt sich ein Gericht in der Regel hieran gebunden und spricht der Klage zu beziehungsweise regt an, sich im Vergleichswege zu einigen. Auch im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass sich die Parteien auf eine angemessene Entschädigungssumme im deutlich sechsstelligen Eurobereich einigen werden, zumal der Versicherer der Beklagten mit der Akontozahlung in ganz beträchtlicher Höhe bereits zu verstehen gegeben hat, dass er einer Regulierung nicht entgegentreten wird, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM fest.3.Landgericht München I – vom 19. Dezember 2012Versicherungsrecht – Arzthaftungsrecht:Erneute Prozessschlappe für Rechtsschutz-Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) gegen medizingeschädigten Versicherungsnehmer, LG München I, Az. 23 O 27584/11Chronologie:Der Kläger wandte sich im Juni 2011 in einer umfangreichen arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit an die Sozietät Ciper & Coll. Es besteht eine Rechtsschutzversicherung bei der Beklagten.Die Prozessvertreter des Klägers wandten sich an die Beklagte und baten um Deckungsschutz für ein zunächst außergerichtliches Vorgehen. Darauf reagierte die Beklagte nicht. In der Folge ließ sie gesetzte Fristen fruchtlos verstreichen und war der Auffassung, der Kläger habe keine Erfolgsaussicht, obwohl dieser schwer geschädigt ist, mit einem GdB von 60 und ein Gutachter der Krankenkasse einen groben Behandlungsfehler konstatiert hatte.Verfahren:Nach Zustellung der Klageschrift erteilte die Beklagte unerwarteterweise dann doch noch den begehrten Deckungsschutz. Das Gericht stellte fest, daß die Beklagte verpflichtet sei, Deckungsschutz für einen Gegenstandswert von 275.000,- Euro auf Basis einer 2,5 Geschäftsgebühr zu erteilen. Anmerkungen von Ciper & Coll.:Die Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) steht seit geraumer Zeit negativ in den Schlagzeilen aufgrund unseriöser Regulierungsverweigerungs- und verzögerungsversuche. Dutzende Deckungsklagen gegen den Versicherer sind am Landgericht München anhängig, dutzende weitere in Vorbereitung. Die Versicherungsnehmer laufen mittlerweile Sturm. Davon lässt sich das Unternehmen offensichtlich nicht beeindrucken. Auch Beschwerden an die Aufsichtsbehörde, die BaFin lassen die Firma kalt. Die Staatsanwaltschaft München wird sich demnächst mit dem Regulierungsverhalten des Unternehmens befassen, das auf dem Rücken oftmals schwerst medizingeschädigter Versicherungsnehmer ausgetragen wird. Ciper & Coll. hat unter der Tel.-Nr. 0800 – 2473700 eine kostenfreie Hotline betreffend diese Versicherung eingerichtet, unter der sich geschädigte Versicherte melden können.
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Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) tätige Sozietät. Wir sind bundesweit rechtsberatend tätig, sind aber auch durch unsere Kanzleistandorte in Italien und Frankreich, sowie unsere Korrespondenzkanzlei in Spanien in der Lage, internationale Rechtsberatung anzubieten.Als Mitgesellschafter der Europäischen Anwaltskooperation” EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind. 
Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.
Es ist beabsichtigt weitere Standorte zu gründen. Das anwaltliche Standesrecht erlaubt es seit Kurzem, dass Rechtsanwälte auch Zweigstellen unterhalten dürfen.

Kontakt:

Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.
Kurfürstendamm 217, 10719 Berlin
10719 Berlin
030.853 20 64
ra.ciper@t-online.de
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