Regelungen zur Datenweitergabe werden umgestaltet
Der deutsche GeschäftsreiseVerband VDR hat beim Bundeskartellamt einen entscheidenden Erfolg erzielt: Die Deutsche Lufthansa (LH) muss bestehende und zukünftige Firmenverträge ändern. Bereits im Sommer 2010 hatte der Verband auf Mitgliederstimmen reagiert und rechtliche Bedenken in Bezug auf die LH-Rahmenvereinbarung für Firmenkunden gegenüber dem Bundeskartellamt geäußert. Jetzt hat die Behörde die so genannte Verpflichtungszusage bestätigt, mit der die Airline zusagt, fragliche Klauseln in den Verträgen zu entfernen.
“Die Incentive-Verträge der Lufthansa sehen die Lieferung von Flugdaten von Mittbewerbern vor, also die Information, wann ein Unternehmen mit einer anderen Airline wohin geflogen ist”, erklärt Dirk Gerdom, VDR-Präsident. “Das Bundeskartellamt hat dem VDR beigepflichtet und diese Vertragsbestandteile als sehr problematisch beurteilt.” Auf diese Weise könne Lufthansa Einsicht in das Marktverhalten von Mitbewerbern erhalten und den sogenannten Geheimwettbewerb zwischen den Fluggesellschaften gefährden, so die Bundesbehörde.
Firmenkunden der Deutschen Lufthansa empfiehlt der VDR, sich gemeinsam mit ihren Rechtsabteilungen die Vereinbarungen anzusehen und sich mit der Lufthansa in Verbindung zu setzen, um bestehende Verträge zu ändern und bei künftigen Verhandlungen auf die entsprechenden Klauseln zu achten.
“Im Namen unserer Mitglieder werden wir die Datenweitergabe in Verträgen weiterhin als eines unserer Fokus-Themen behandeln und es über alle uns zur Verfügung stehenden Banden spielen, um für Aufklärung zu sorgen”, sagt Vizepräsident Ralph Rettig.
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2012
Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)
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