Erbverzicht des Schuldners ist insolvenzfest-Insolvenzrecht Dresden

Der durch Erbvertrag Bedachte darf Erbverzicht erklären. Der Erbverzicht bleibt bei späterer Insolvenz bestehen-Insolvenzrecht Dresden

Erbverzicht des Schuldners ist insolvenzfest-Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden

Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden

Der Verzicht auf eine erbvertragliche Erbeinsetzung ist ein höchstpersönliches Recht und kann in der Insolvenz nicht angefochten werden (BGH, Urteil v. 20.12.2012, Az. IX ZR 56/12).

Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden

Die spätere Erblasserin E ist 80 Jahre alt. Die Schuldnerin S ist bereit, die E aufzunehmen und zu pflegen.

Aus Dank schließt E mit S einen notariellen Erbvertrag: S wird als Erbin und die Tochter T der E wird als Ersatzerbin eingesetzt.

Am 11.05.2005 schließen E und S einen notariellen Änderungsvertrag: S ist jetzt nur noch nicht bereite Vorerbin und T Nacherbin, zugleich Ersatzerbin.

Am 12.05.2006 ist Insolvenzeröffnung über das Vermögen der S. Am 05.03.2009 verstirbt E.

Nun klagt Insolvenzverwalter I gegen Tochter T. Er erklärt die Anfechtung des zweiten Notarvertrags vom 11.05.2005 und er will von T die Rechte aus dem Zweitvertrag.

Das Landgericht selbst gibt der Klage statt, das Berufungsgericht hebt das Urteil auf. Die Revision des I bleibt ohne Erfolg.

Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden

Nach § 83 I 1 InsO steht das Recht der Annahme einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, angefallen vor oder während des Insolvenzverfahrens, nur dem Schuldner zu.

Dieses Recht ist höchstpersönlicher Natur. die Anfechtung einer Erbausschlagung ist unzulässig, auch wenn die Ausschlagung mit Gläubigerbenachteiligungsabsicht erklärt wird.

Auch der vorliegende Zweitvertrag ist nicht anfechtbar, obwohl S von der Vollerbin zur nicht befreiten Vorerbin abgestuft wurde.

Auch hier gilt die Höchstpersönlichkeit des Erbrechts.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden

“Das Zusammentreten von Erbrecht und Insolvenzrecht sollte immer Anlass geben, fachkundigen Rat einzuholen.”, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

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Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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“Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns” so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank “Juris” mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Kontakt
Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de

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Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
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