Anleger des offenen Immobilienfonds ,,SEB ImmoInvest” dürften auch von den letzten erfolgten Ausschüttungen des SEB ImmoInvest enttäuscht worden sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die letzte Ausschüttung im Rahmen der Liquidation war wohl deutlich geringer als viele Anleger sich erhofft hatten. Im Rahmen der Liquidation des SEB ImmoInvest soll nun neben den bereits erfolgten Ausschüttungen im Juni und Juli 2012 eine weitere Auszahlung erfolgt sein. Diese soll die Erwartungen vieler Anleger enttäuscht haben, da sie deutlich geringer gewesen sein soll, als sich viele Anleger erhofft haben.
Der Fonds soll endgültig zum 30.04.2017 abgewickelt werden. Wie die weitere Abwicklung bis zur Liquidation aussehen soll, könne momentan jedoch nicht abzusehen sein. Ausschüttungen seien nach Aussage des Fondsmanagements halbjährlich geplant. Zahlreiche Anleger sollen jedoch nach der letzten Auszahlung daran zweifeln, ob sie ihr Kapital bis zur endgültigen Abwicklung zurückerhalten werden.
Der Fonds SEB ImmoInvest soll bis zum Beginn der Liquidation am 07. Mai 2012 bereits zwei Jahre wegen zahlreicher Probleme geschlossen gewesen sein. Ein letzter Rettungsversuch seitens des Fondsmanagements vor der endgültigen Abwicklung soll wegen zu vieler Verkaufswünsche der Anleger für einen offenen Handelstag jedoch gescheitert sein.
Dies und die Enttäuschungen bei der letzten erfolgten Auszahlung sorge bei vielen Anlegern für Unsicherheit und die Angst der Anleger, ob sie ihre Einlagesumme überhaupt zurückerhalten werden, werde geschürt.
Betroffene Anleger des SEB ImmoInvest sollten den Verlust ihrer Einlage jedoch nicht tatenlos hinnehmen und ihre Beteiligung von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Unter Umständen können Anleger Schadensersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen. Denn der Fonds SEB ImmoInvest ist Anlegern häufig als äußerst sichere Anlage empfohlen worden, bei der das eingesetzte Kapital den Anlegern jederzeit verfügbar sei.
Neben diesen Ansprüchen auf Schadensersatz aufgrund falscher Angaben durch den Bankberater, könnten sich Ansprüche der Anleger auch daraus ergeben, dass diese in den Beratungsgesprächen nicht über zu erhaltende Rückvergütungen, Kick-Back-Zahlungen, aufgeklärt wurden, obwohl die Banken die Anleger unter Umständen darüber hätten aufklären müssen.
Sollten Anlegern gegenüber die Risiken ihrer Fondsbeteiligung nicht richtig dargestellt worden sein und sollten diese sich schlecht beraten fühlen, wird empfohlen, einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt aufsuchen. Dieser prüft eventuelle Schadensersatzansprüche der Anleger umfassend und einzelfallbezogen.
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