Der Verein Erzengel sieht sich zur Wahrnehmung der Interessen seiner weiblichen und männlichen Mitglieder und Hilfesuchenden zu einer Stellungnahme veranlasst.
Die Diskussion rund um das Thema “Entfremdung”, “Bindungsintoleranz” und “PAS”, die in der Kritik an der Person von Stefan Rücker gipfelte (vgl. Artikel Volksverpetzer vom 29.05.2024, Beitrag Report Mainz vom 04.06.2024 und Tagesspiegel vom 07.06.2024), kocht aktuell sehr hoch.
Unser Verein legt Wert darauf festzuhalten, dass es keine Väter- oder Mütterrechte gibt. Familienrecht dreht sich um das Kindeswohl. Unter Fehlern in der Wahrung der Rechte von Kindern und Familien leiden Eltern beiderlei Geschlechts. Vor allem leiden hierunter die Kinder.
Entfremdung oder die beinahe synonym verwendeten Begriffe Kontaktprobleme, Kontaktverlust, emotionale Entfremdung von Kindern und Jugendlichen gegenüber einem ihrer beiden Eltern im Kontext elterlicher Trennungen, Kontaktverweigerung, Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktprobleme, Eltern-Kind-Kontaktabbruch oder Gatekeeping usw. ist ein Fakt.
Daher bleiben wir beim “verbrannten” und doch etablierten Begriff der Entfremdung, soweit auffällige und unerklärliche Kontaktabbrüche vorliegen unabhängig, ob es direkte oder indirekte Induzierung des Kindeswillens (Manipulation) gibt oder ob es hierauf ankommt. Für uns ist das (negative) Ergebnis relevant, der Kontaktabbruch, der unserer tiefsten Überzeugung nach nur in begründeten und durch das Kind begründbaren Fällen hinzunehmen sein kann.
Es gibt unzählige Beispiele, in denen Kinder ohne einen nachvollziehbaren Grund und entgegen der Beobachtungen von Fachleuten im Umgang, welche von guter Bindung und gelungenen Kontakten sprechen, plötzlich den Kontakt mit einem Elternteil ablehnen.
Solche Fälle sind uns beispielsweise aus München, Tettnang, Wangen im Allgäu, Mönchengladbach, Siegen, Speyer, Frankfurt am Main, Hamburg, Essen ebenso bekannt wie uns Fälle bekannt sind, in denen Elternteile Umgang verhindern, obgleich dies dem gegenüber dem Gericht (!) geäußerten Kindeswunsch widerspricht.
Eine systematische Benachteiligung eines Geschlechtes können wir hierbei nicht erkennen. Was wir erkennen ist die Hilflosigkeit des Rechtssystems und der Jugendhilfe, mit solchen Kontaktproblemen umzugehen und diese aufzulösen.
* Wir fordern, dass die wissenschaftliche Diskussion frei von persönlichen Angriffen geführt wird.
* Wir wünschen uns im wissenschaftlichen Diskurs eine Auseinandersetzung mit allen Argumenten in den beiden maßgeblichen Aufsätzen “Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung” und “Verdorbener Wein in neuen Schläuchen”, je in der ZKJ veröffentlicht, insbesondere soweit die Aufsätze Gemeinsamkeiten aufzeigen und Handeln der Gerichte fordern (Sachverhaltsklärung, Befunderhebung, Elternberatung).
* Wir verwehren uns, dass journalistische Kampagnen gefahren werden und dadurch das Problem der Entfremdung nur als Argument für die Verhinderung des Wechselmodells als Leitmodell im Familienrecht herhält, was dem Kindeswohl abträglich ist.
* Unserer Auffassung nach ist es eine Körperverletzung an Kind und Elternteil i.S. §223 StGB, Kontaktabbrüche herbeizuführen, wenn dies nicht begründet oder begründbar ist und Erfahrungen professioneller Helfer im Umgang ein anderes Bild zeichnen und eine gute Bindung und Freude am Umgang belegen.
* Wir wünschen uns eine klarstellende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Abweichung von 1 BvR 1076/23, die zwischen PAS als abzulehnender Diagnose ohne wissenschaftlichem Wert und Entfremdung oder einem der synonymen Begriffe wie Kontaktprobleme unterscheidet und letztere anerkennt.
* Wir fordern eine Konzentrierung auf den Begriff “Kindeswohl” weg von Vater- oder Mutterrechten und unter Klarstellung, dass Elternrechte nicht ident sein müssen zu den Interessen des Kindes.
* Wir wünschen uns vor allem aber praktikable Lösungsansätze bei Kontaktproblemen, die nicht in der Umbenennung des Problems oder Streitereien über Begrifflichkeiten bestehen können.
Nur so kann eine am Kindeswohl orientierte Problemlösung gelingen.
Frankfurt, 08.06.2024
Weiterführende Infos unseres Vorstandes zu den fachlichen Problemen finden Sie hier. Dieser Artikel dort gibt nicht die Auffassung des Vereins wieder.
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Der Verein Erzengel wurde 2022 gegründet. Er ist ein Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschenrechte insbesondere im Familienrecht, Strafrecht und Sozialrecht zu verteidigen. Dabei steht immer der Mensch im Vordergrund.
Alle Mitglieder bekennen sich ausnahmslos zu Grundrechtecharta, Menschenrechten, Kinderrechten, Behindertenrechten und den Grundrechten.
Die Problemlösung auf politischer und rechtlicher Ebene tritt dabei immer hinter die Unterstützung des oder der Betroffenen auf emotionaler Basis zurück, ohne freilich vergessen zu werden.
Unser Verein legt Wert darauf festzuhalten, dass es keine Väter- oder Mütterrechte gibt. Familienrecht dreht sich um das Kindeswohl. Unter Fehlern in der Wahrung der Rechte von Kindern und Familien leiden Eltern beiderlei Geschlechts. Vor allem leiden hierunter die Kinder.
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