Entdecke, wie die neuen MaRisk für ZAG-Institute deine Compliance und Sicherheit auf das nächste Level heben!

Entdecke, wie die neuen MaRisk für ZAG-Institute deine Compliance und Sicherheit auf das nächste Level heben!

Mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für ZAG-Institute werden die Latte für Compliance und Sicherheitsstandards höher gelegt.

BildDie Finanzbranche befindet sich im ständigen Wandel, und gerade im Bereich der Zahlungsdienstleister sind stetig aktualisierte Regulierungen unerlässlich. Mit den neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für ZAG-Institute werden die Latte für Compliance und Sicherheitsstandards höher gelegt. Diese Regeln bieten nicht nur eine Orientierung für den Aufbau eines effektiven Risikomanagementsystems, sondern sie fördern auch die Transparenz und Rechenschaftspflicht im gesamten Unternehmen.

Wenn du wissen möchtest, wie diese Anforderungen den regulatorischen Rahmen deines Unternehmens stärken und gleichzeitig zur Minimierung von Risiken beitragen können, dann bist du hier genau richtig. Lies weiter, um einen detaillierten Einblick zu erhalten!

?Neue MaRisk für ZAG-Institute: Flexibler und praxisnaher Rahmen für Geschäftsorganisation

Das neue Rundschreiben basiert auf dem § 27 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und bietet den Instituten einen flexiblen sowie praxisnahen Rahmen für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Das bedeutet, dass es nicht nur klare Anleitungen gibt, wie ein Unternehmen strukturiert sein sollte, sondern auch, wie es seine Verpflichtungen erfüllen kann.

Speziell präzisiert das Rundschreiben die Anforderungen der §§ 17 und 18 ZAG, die sich auf Sicherungsanforderungen beziehen, und des § 26 ZAG, der die Auslagerung behandelt. Die Geschäftsorganisation sollte demnach angemessene Unternehmenssteuerungsmaßnahmen, Kontrollmechanismen und Verfahren umfassen, die sicherstellen, dass alle Verpflichtungen des Instituts erfüllt werden.

?Modulare Struktur für zeitnahe Anpassungen

Das Rundschreiben ist bewusst modular aufgebaut, um eine schnelle Anpassung in spezifischen Regelungsfeldern zu ermöglichen. Im allgemeinen Teil, bekannt als Modul AT, finden sich die Grundlagen für die Ausgestaltung des Risikomanagements. Dieser Teil liefert die grundlegenden Prinzipien, die für alle Institute gelten.

Spezifischere Anforderungen, etwa zur Organisation von Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften, werden im Modul BTO abgedeckt.

Das Modul BTR erläutert die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie die Überwachung und Kommunikation von Risiken. Auch wird der Fokus auf Risikokonzentrationen adressiert.

Zusätzlich gibt das Modul BT einen Rahmen für die Interne Revision und die Risikoberichterstattung vor, was die Komplexität und Vielseitigkeit des neuen Rundschreibens unterstreicht.

?Action Plan: Umsetzung der neuen MaRisk für ZAG-Institute

Phase 1: Grundlagen schaffen

AT 1 Vorbemerkung: Verstehen und Einordnen der regulativen Basis für das Risikomanagement.
Phase 2: Rahmenbedingungen klären

AT 2 Anwendungsbereich: Identifikation des Anwenderkreises, relevanter Risiken und Geschäftsbereiche.
Phase 3: Verantwortlichkeiten festlegen

AT 3 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung: Sicherstellen der ganzheitlichen Verantwortung der Geschäftsleitung im Risikomanagement.
Phase 4: Risikomanagement konkretisieren

AT 4 Allgemeine Anforderungen an das Risikomanagement: Ausarbeitung spezifischer Anforderungen wie Risikoabschirmung, Strategien und interne Kontrollsysteme.
Phase 5: Organisatorische Grundlagen legen

AT 5 Organisationsrichtlinien & AT 6 Dokumentation: Etablierung der organisatorischen Richtlinien und der dafür notwendigen Dokumentation.
Phase 6: Dokumentationsprozess optimieren

AT 6 Dokumentation: Einrichten einer lückenlosen und prüffähigen Dokumentation aller risikorelevanten Prozesse, Entscheidungen und Maßnahmen.
Phase 7: Ressourcenmanagement

AT 7 Ressourcen: Klärung und Bereitstellung der benötigten Personal- und technisch-organisatorischen Ressourcen, inklusive Notfallmanagement.
Phase 8: Anpassungsfähigkeit sichern

AT 8 Anpassungsprozesse: Definierung der Prozesse für die Einführung neuer Produkte, betriebliche Änderungen und eventuelle Fusionen.

?Action Plan: Umsetzung des Besonderen Teils der MaRisk für ZAG-Institute

Phase 1: Zahlungsdienste regulieren

BTO Anforderungen an das Erbringen von Zahlungsdiensten: Festlegung spezieller Prozesse und Verfahren für Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte.
Phase 2: Risikosteuerung optimieren

BTR Anforderungen an die Risikosteuerung: Fokussierung auf die Steuerung von operationellen Risiken, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Liquiditätsrisiken.
Phase 3: Interne Revision stärken

BT 2 Besondere Anforderungen an die Internen Revision: Klärung der Rollen, Verantwortlichkeiten und Grundsätze, die die Interne Revision befolgen sollte.
Phase 4: Risikoberichterstattung standardisieren

BT 3 Anforderungen an die Risikoberichterstattung: Etablierung der allgemeinen und speziellen Anforderungen an die Risikoberichte und die damit verbundenen Berichtspflichten.

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