BV Porenbeton – erheblicher Änderungsbedarf bei bevorstehender Novellierung der Energieinsparverordnung: Alle Mauerwerkskonstruktionen müssen anwendbar bleiben. Keine weiteren Verschärfungen beim Neubau in der ersten Stufe. Verschärfungen der zweiten Stufe technologieoffen halten. Rechtssicherheit für Energieausweise schaffen.
Als “unausgewogen” bezeichnet der Bundesverband der Porenbetonindustrie e.V. den im Herbst 2012 vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV und meldet beim Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium erheblichen Änderungsbedarf an.
Der EnEV-Entwurf sieht eine durchschnittliche Reduzierung des Primärenergiebedarfs in zwei Stufen um je 12,5 Prozent vor. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unter Berücksichtigung des geänderten Primärenergiefaktors Strom und des neuen Referenzklimas jedoch nicht erforderlich, auch die Anforderungen an das Gebäude um jeweils 12,5 Prozent zu verschärfen.
“Sollten tatsächlich die Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf in diesem Maße verschärft werden, so bedeutet das aus Sicht der Porenbetonindustrie zugleich eine unverhältnismäßige Verschärfung der Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle”, kritisiert Georg Flassenberg, Geschäftsführer des Bundesverbandes Porenbeton. “Das macht auch unter dem Gesichtspunkt des niedrigen Neubauvolumens und der dabei durch Außenwände zu erzielenden geringen Einsparungen am Gesamtenergieverbrauch wenig Sinn.”
Anstelle einer pauschalen Reduzierung des Primärenergiebedarfs um je 12,5 Prozent sollten nach Auffassung des Bundesverbandes Porenbeton konkrete Bauteilkennwerte beim Referenzgebäude festgelegt werden.
Niedrigstenergiegebäude exakt definieren
“Der im EnEV Entwurf verwendete Begriff Niedrigstenergiegebäude ist exakt auf der Basis wirtschaftlicher Kriterien zu definieren”, fordert Flassenberg für die Überarbeitung des Entwurfs. “Zusätzliche Kosten für die Bau- und Wohnungswirtshaft dürfen nicht entstehen. Alle Mauerwerkskonstruktionen müssen bei stufenweiser Anpassung der EnEV anwendbar bleiben. Und zwischen den Novellierungsschritten muss zudem der Baupraxis ausreichend Zeit zur Umsetzung eingeräumt werden.”
Rechtssicherheit für Energieausweise schaffen
Für die neu formulierte Übergabepflicht von Energieausweisen nach Fertigstellung ist Rechtssicherheit zu schaffen. Denn durch die schrittweise Novellierung könnten Energieausweise übergeben werden, die nicht der aktuellen EnEV Stufe entsprechen, obwohl es sich um Neubauten handelt.
Forderungen an die Politik
Kurz gefasst fordert der Bundesverband Porenbeton von der Politik:
Für den Neubau von Wohngebäuden sollten in der ersten Stufe der novellierten EnEV keine weiteren Verschärfungen eintreten.
Verschärfungen in der zweiten EnEV Stufe sollten so getroffen werden, dass sie technologieoffen bleiben und alle Mauerwerkskonstruktionen weiter anwendbar sind. Das muss auf Basis wirtschaftlicher Kriterien geschehen, um zusätzliche Kosten für die Bau- und Wohnungswirtschaft zu vermeiden.
Der Bundesverband der Porenbetonindustrie e.V. vertritt die technisch-wissenschaftlichen und wettbewerbsrechtlichen Interessen der Porenbetonhersteller und -vertreiber in Deutschland. Er nimmt darüber hinaus Marketingaufgaben für die Porenbetonindustrie wahr.
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