Energieeinsparverordnung 2014

Seit 1. Mai 2014 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV) – und angesichts der Informationsflut sowie drohender Bußgelder wächst die Verunsicherung bei Immobilienbesitzern, -vermietern und Bauherren. Ron Woydowski, Geschäftsführer des Bergisch Gladbacher Spezialisten für Heizung und Sanitär weiß, was es jetzt zu beachten gilt und worauf es bei einer Modernisierung ankommt.

“In den letzten Tagen und Wochen häufen sich bei uns die Anfragen ratloser Hausbesitzer und Bauherren, die mit der Fülle der Information in den Medien und den teilweise komplizierten rechtlichen Ausführungen schlichtweg überfordert sind”, erklärt Ron Woydowski. “Über die Vor- und Nachteile der EnEV lässt sich lange diskutieren”, so der erfahrene Heizungs- und Sanitärinstallateur. “Viel wichtiger ist es jedoch, kompetent zu beraten und schnell zu helfen.”

Die energetischen Anforderungen wurden mit der EnEV vor allem für Neubauten angehoben. Aber auch Besitzer von älteren Immobilien sollten bald prüfen lassen, welche Regelungen ihr Objekt betreffen und entsprechend handeln. Ron Woydowski und sein Team bieten hier professionelle Unterstützung.

“Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 ersetzt sein”, so Ron Woydowski. “Ebenso später installierte Anlagen, sobald sie 30 Jahre alt sind.” Ausnahmen bilden Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Besitzer darin am 1. Februar 2002 wenigstens eine Wohnung selbst bewohnt haben.

Neue Vorschriften gelten auch für die Dämmung. Erfüllt die oberste Geschossdecke oder das Dach die Mindestanforderungen nicht, muss nachgebessert werden. Dies gilt für Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss grenzen. “Aber auch hier sind Besitzer, die am 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, nicht betroffen.”

Um für Verbraucher, Mieter und Käufer mehr Transparenz über den Energieverbrauch von Immobilien zu schaffen, spielt außerdem der Energieausweis eine zentrale Rolle in der novellierten Energieeinsparverordnung. “Ohne Energieausweis darf die Vermietung oder der Verkauf einer Immobilie gar nicht erst starten”, erklärt Ron Woydowski. Zudem müssen bestimmte Ausweisdaten auch in den Immobilienanzeigen aufgeführt werden. “Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis dem potenziellen Mieter oder Käufer unaufgefordert vorgelegt und später dem Vertrag in Kopie oder im Original beigefügt werden.”

Die Woydowski GmbH ist in der Region Bergisch Gladbach und Köln zuverlässiger Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Energie, Modernisierung und Sanierung. “Selbstverständlich übernehmen wir für unsere Kunden im Rahmen ihres Auftrags auch die fachgerechte Erstellung von Energieausweisen”, ergänzt Ron Woydowski.

Weitere Informationen, auch zu Heizung Odenthal, Bäder Bergisch Gladbach oder Sanitär Odenthal sind unter http://www.woydowski.de erhältlich.

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