Energieausweis im Gewerbe: Der günstigere Verbrauchsausweis ist nur noch bis 31.12.2026 möglich

Energieausweis im Gewerbe: Der günstigere Verbrauchsausweis ist nur noch bis 31.12.2026 möglich

Ab 2027 gelten neue Regeln für Nichtwohngebäude: Neue Energieausweise nur noch als Bedarfsausweis, Aushang bei starkem Publikumsverkehr. Die HDE erklären, was Gewerbetreibende jetzt wissen sollten.

BildHeidelberg, 26.10.2026. Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln zum Energieausweis für Nichtwohngebäude. Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 gilt und dessen Energieausweis-Vorschriften ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden sind. Betroffen sind unter anderem Geschäfte, Hotels, Restaurants, Arztpraxen, Banken und Bürogebäude.

Nur noch Bedarfsausweis ab 2027

Bis zum 31. Dezember 2026 kann für viele Nichtwohngebäude noch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Er beruht auf den tatsächlichen Energieverbräuchen und ist in der Regel günstiger. Ab dem 1. Januar 2027 ist für neu ausgestellte Ausweise bei Nichtwohngebäuden nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Dieser verlangt eine energetische Bilanzierung des Gebäudes und damit mehr Zeit und Aufwand. Ein bis Ende 2026 ordnungsgemäß ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt zehn Jahre gültig.

Aushang bei starkem Publikumsverkehr

Nach § 80 GModG müssen Gebäude mit starkem Publikumsverkehr den Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aushängen. Bis Ende 2026 gelten dafür Flächenschwellen von mehr als 250 Quadratmetern bei behördlicher und mehr als 500 Quadratmetern bei privater Nutzung. Nach der Neufassung stellt das Gesetz ab 2027 nach Darstellung von Fachveröffentlichungen nicht mehr auf eine Mindestfläche ab, sondern auf den Publikumsverkehr. Gemeint ist eine öffentlich zugängliche Fläche, die während der Öffnungszeiten von einer großen Zahl von Menschen aufgesucht wird, auch bei gewerblicher oder freiberuflicher Nutzung. Damit können künftig auch kleinere Betriebe betroffen sein.

Weitere Änderungen

Für Nichtwohngebäude gilt künftig eine Effizienzskala von A bis G. Baudenkmäler sind nicht mehr pauschal ausgenommen, und auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags löst einen Energieausweis aus. Bereits ausgestellte, gültige Ausweise müssen nicht ersetzt werden. Der Eigentümer muss den Ausweis auf Verlangen der zuständigen Landesbehörde vorlegen, und die Kontrollstellen der Länder prüfen Stichproben neu ausgestellter Ausweise.

„Wer in den nächsten Jahren einen neuen Energieausweis braucht, etwa weil ein Mietvertrag ausläuft oder der Ausweis abläuft, kann sich jetzt noch für zehn Jahre den Verbrauchsausweis sichern“, sagt Uwe Uhrig, Geschäftsführer der Heidelberger Energieberater. „Dafür brauchen wir die Verbrauchsdaten, und die Ausstellung muss vor dem 31. Dezember erfolgen. Wer bis Mitte Dezember wartet, wird es knapp.“

Was Gewerbetreibende jetzt prüfen können

* Liegt ein Energieausweis vor, wann läuft er ab, und ist es ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis?
* Hängt der Ausweis gut sichtbar aus, soweit das Gebäude starken Publikumsverkehr hat?
* Stehen Verbrauchsdaten der letzten Jahre vollständig zur Verfügung?
* Steht in den nächsten Jahren eine Neuvermietung, ein Verkauf oder eine Vertragsverlängerung an?

Die Heidelberger Energieberater bieten Gewerbetreibenden ein kostenloses Erstgespräch am Telefon an, in dem geklärt wird, welche Pflichten für das jeweilige Gebäude gelten und welcher Energieausweis infrage kommt. Weitere Informationen unter https://heidelberger-energieberater.de/energieausweise/energieausweise-nichtwohngebaeude/ oder telefonisch unter 06221 782020.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Heidelberger Energieberater GbR
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Über die Heidelberger Energieberater:
Die Heidelberger Energieberater sind ein auf Nichtwohngebäude spezialisiertes Energieberatungsunternehmen mit Sitz in Heidelberg. Das Team ist nach DIN V 18599 und DIN EN 16247 qualifiziert und in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet. Der Fokus liegt auf gesetzlicher Pflichtberatung, Energieberatung und Umsetzungsbegleitung für Kommunen, Kirchen, Hausverwaltungen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe.

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