Energieaudit 2019 – Die Zeit läuft für das Wiederholungsaudit

Energieaudit 2019 – Die Zeit läuft für das Wiederholungsaudit

Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfolgreich durchlaufen

Energieaudit 2019 - Die Zeit läuft für das Wiederholungsaudit

(Bildquelle: @pixabay)

Zahlreiche Unternehmen (Nicht-KMU) müssen dieses Jahr wiederholt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchlaufen. Grund dafür ist das Energiedienstleistungsgesetz, welches ein Folge-Energieaudit vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits vorschreibt.

Auf wen trifft die Auditpflicht zu?
Alle großen Unternehmen, die nicht als KMU (kleines mittelständisches Unternehmen) zählen mussten branchenunabhängig bis spätestens 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben. Diese müssen nun gemäß der vier Jahres Vorgabe wieder ein Energieaudit durchlaufen. Ausgenommen sind Unternehmen, die sich für die Einführung eines Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystem nach EMAS entschieden haben. Wann im Jahr 2019 ihr Energieaudit fällig ist, hängt von der Fertigstellung Ihres Erstaudits ab. Die Pflicht zum Energieaudit gilt auch für neu gegründete Unternehmen, die bereits im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als KMU zählen. Für sie gilt jedoch eine Übergangsfrist von 20 Monaten. Die zuständige Prüfbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann bei länger bestehenden Unternehmen neben dem Nachweis für das Wiederholungsaudit auch den Nachweis des Erstaudits verlangen.

Es lohnt sich also schon heute, einen passenden Dienstleister zu suchen, der den Weg hin zu einem erfolgreichen Energieaudit 2019 begleitet. first energy, Ihr Energiedienstleister erster Wahl kennt alle Rahmenbedingungen, bereitet Ihre Auditierung vor, behält den Überblick und steht Ihnen stets als kontinuierlicher Ansprechpartner zur Seite. So können Sie gemeinsam mit first energy Ihre Datenerfassung auf Vordermann bringen, Strukturen verbessern und Analysen bereitstellen.

Sie fragen sich, warum Sie überhaupt das Energieaudit wiederholen müssen?
Das Energiedienstleistungsgesetz schreibt dies vor, weil ein Energieaudit stets nur eine Momentaufnahme ist. Die aktuellen Energiedaten werden erfasst, wie sich aber der Energieverbrauch und die eingesetzten Energieträger mit der Zeit verändern, lässt sich nur anhand eines Wiederholungsaudits feststellen. Ein Energieaudit ist abgesehen, von der Pflicht es durchführen zu müssen, auch sinnvoll und wirtschaftlich, denn es zeigt Einsparpotentiale auf und schafft Transparenz. Sie gewinnen Überblick über Ihre Energiedaten und legen den Grundstein für ein eigenes Energiemanagementsystem.

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