Elternzeit & Co. und Gesetzlicher Mindestlohn

AGAD bringt Führungskräfte und Personalmitarbeiter auf den neuesten Stand

Welche besonderen Vorschriften müssen bei einer schwangeren Arbeitnehmerin beachtet werden? Wann muss die Elternzeit beantragt werden? Kann die Elternzeit verlängert werden? Unter dem Titel “Elternzeit & Co. / Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015 – Wir bringen Sie auf den neuesten Stand!” bietet der AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (http://www.agad.de) am 29. Januar 2015 im Essener BildungsCentrum der Wirtschaft ein Seminar für Führungs- und Fachkräfte aus allen Unternehmensbereichen und für Mitarbeiter aus der Personalverwaltung an. Rechtsanwältin Gitta Gosch (AGAD) und Rechtsanwalt Martin Gwose LL.M. (AGAD) beantworten nicht nur Fragen rund um das Mutterschutz-, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, sondern geben auch einen Überblick über die Vorschriften des MiLoG, das ab 01.01.2015 einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde in Deutschland vorschreibt, und erläutern die sich daraus ergebenden rechtlichen Probleme.

Termin: 29. Januar 2015, 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

Ort: BildungsCentrum der Wirtschaft, Herkulesstraße 32, 45127 Essen

Kosten: 50,00 EUR (zzgl. gesetzliche MwSt.) für Mitglieder
80,00 EUR (zzgl. gesetzliche MwSt.) für Nicht-Mitglieder

Weitere Informationen können beim AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Geschäftsstelle Essen: Telefon: 0201-82025-0, Fax: 0201-82025-20, Mail: info@agad.de angefordert werden.

Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.

Firmenkontakt
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
Rolandstr. 9
45128 Essen
02 01 – 8 20 25 – 0
info@agad.de
http://www.agad.de

Pressekontakt
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Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
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