Die EU arbeitet an einer neuen Richtlinie zum E-Invoicing, die schon bald zu einem erheblichen Umdenken im gesamten EU-Wirtschaftsraum führen soll. Der VeR erklärt die Hintergründe.
Neue EU-Richtlinie soll grenzübergreifenden Empfang von E-Invoices durch staatliche Stellen regeln
Die Beteiligung an EU-weiten Ausschreibungen staatlicher Auftraggeber soll nach dem Willen der Europäischen Kommission zukünftig auch für Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten deutlich einfacher werden. Einen wichtigen Meilenstein stellen dabei der einheitliche Empfang und die Akzeptanz von elektronischen Rechnungen durch den öffentlichen Sektor dar. Eine neue EU-Richtlinie soll nun Klarheit schaffen – mit einem verbindlichen, inhaltlichen Standard und einer Annahmeverpflichtung für die ausschreibenden staatlichen Stellen.
Mit der Ausgestaltung der neuen Richtlinie und eines einheitlichen “semantischen” Standards für die elektronische Rechnungsstellung wollen die EU und ihre Mitgliedsstaaten den Übergang zu einer papierlosen öffentlichen Verwaltung weiter vorantreiben.
Milliardeneinsparungen durch E-Invoicing erwartet
Dabei sind es nicht nur die geschätzten Einsparungen in Milliardenhöhe, die die EU-Kommission im Juni 2013 dazu veranlasst haben, einen entsprechenden Richtlinienentwurf zu verfassen. Denn ist die “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen” erst einmal legislative Wirklichkeit, dürfte das auch über die staatliche Auftragsvergabe hinaus weitreichende Folgen haben.
Öffentlicher Sektor als “Leitmarkt” für den elektronischen Rechnungsaustausch
Worum es den EU-Kommissaren außerdem in ihrer Richtlinieninitiative geht, erklärt Stefan Groß, Steuerberater und Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR): “Bisher werden nicht einmal 20 Prozent aller Rechnungen in ganz Europa elektronisch ausgetauscht. Und das, obwohl mit dem E-Invoicing eine deutlich kostengünstigere, einfache und rechtssichere Alternative für den effektiven und umweltschonenden Rechnungsaustausch zur Verfügung stehen würde. Die EU-Kommission hat sich daher zum Ziel gesetzt, dieses Missverhältnis zu korrigieren.”
Die staatliche Auftragsvergabe mit ihrer erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung soll demnach als “Leitmarkt” für die weitere Etablierung der elektronischen Rechnungsstellung in der Wirtschaft dienen. Allem Anschein nach eine sehr gute Wahl, denn wie aus der Begründung des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission hervorgeht, macht die von der neuen Richtlinie betroffene öffentliche Auftragsvergabe immerhin rund 3,7 Prozent des EU-weiten Bruttoinlandsproduktes aus.
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