Elektromobilität – erklärtes Ziel der Bundesregierung

Elektromobilität – erklärtes Ziel der Bundesregierung

Die Förderung der Elektromobilität in Deutschland ist nach dem in 2011 verabschiedeten “Regierungsprogramm Elektromobilität” erklärtes Ziel der Bundesregierung. Mit dem im Mai 2012 beschlossenen Entwurf eines sogenannten Verkehrssteueränderungsgesetzes (VerkehrsStÄndG) will sie im Zuge dessen steuerliche Anreize für den Kauf eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs schaffen. ARAG Experten erläutern den Gesetzentwurf:

Elektromobilität - erklärtes Ziel der Bundesregierung

„Regierungsprogramm Elektromobilität“ – ARAG Experten geben Rat

Steuerrechtliche Begünstigung
Geplant ist eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Konkret soll die schon bestehende steuerrechtliche Begünstigung für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Außerdem soll diese Förderung auf alle Fahrzeugarten ausgedehnt werden, die rein elektrisch angetrieben werden. Die Verlängerung gilt laut Entwurf für alle Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2015 erstmalig zugelassen werden. Daneben sieht das geplante Gesetz vor, dass künftig die verkehrsrechtliche Einordnung der Fahrzeugklassen für das Kraftfahrzeugsteuerrecht übernommen wird.

Hybridfahrzeuge
Inzwischen hat der Bundesrat zu dem Gesetzesentwurf Stellung genommen. Er hat gefordert, die Aussetzung der Kfz-Steuer für zehn Jahre auf alle Fahrzeuge auszudehnen, die einen CO2-Ausstoss von weniger als 50 Gramm pro Kilometer haben. Das soll laut Bundesrat die Entwicklung von Hybridfahrzeugen vorantreiben. Jetzt ist es Sache des Bundestags, über den Gesetzesentwurf zu entscheiden.

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