Freising, 25. Februar 2022 – Bund und Länder haben sich geeinigt: die beliebten Sachbezugskarten dürfen als Regionalkarten bei allen Mastercard-Händlern eingesetzt werden.
Sachbezugskarten sind beliebte Instrumente zur Auszahlung von steuerfreien und abgabenfreien Sachbezügen. Als Prepaid-Kreditkarten waren sie weltweit an Kassen und online einsetzbar.
Nachdem die Verwendungsmöglichkeiten für Sachbezugskarten durch die Finanzverwaltung zum Jahresanfang deutlich eingeschränkt wurden, blieb nur noch die Nutzung bei einzelnen “Wunschhändlern”, bei wenigen Warengruppen oder innerhalb einer Region.
Dabei erscheint die Nutzung in einer Region als die reizvollste Lösung. Allerdings verlangten Finanzämter Akzeptanzverträge zwischen dem Kartenherausgeber und den einzelnen Händlern.
Da Herausgeber von Sachbezugskarten wie die PayCenter GmbH bereits Akzeptanzvertragsverhältnisse mit allen Mastercard-Händlern unterhalten, war die Frage, ob diese Vertragsbeziehung ausreichend ist, oder ob mit den einzelnen Händlern zusätzliche Verträge abzuschließen sind.
Jetzt haben sich Bund und Länder geeinigt, keine zusätzlichen Akzeptanzverträge zu verlangen.
Damit können Sachbezugskarten das breite Händler-Netz von Mastercard nutzen.
Zusätzliche Akzeptanzverträge hätten die vielen kleineren Einzelhändler und praktisch alle Gastronomen von der Nutzung der Sachbezugskarten ausgeschlossen, denn separate Akzeptanzverträge wären nur mit den großen Handelsketten, Discountern und Tankstellen abgeschlossen worden.
Die Entscheidung unterstützt also den regionalen Einzelhandel, Gastronomie und Unternehmer, die nach der langen Pandemie Hilfe nötig haben.
PayCenter, einer der Anbieter von Sachbezugskarten, hat bereits reagiert und bietet Regionalkarten an, auf denen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 EUR Sachleistungen gutschreiben können. Die Mitarbeiter können innerhalb einer Region bei hunderten von Händlern damit bezahlen.
Unternehmen können mit der Regionalkarte von PayCenter ihre Verbundenheit mit der Region zeigen und ihren Mitarbeitern eine Karte bieten, die wieder Spaß macht.
Als Region dürfen Gebiete abgegrenzt werden, die einzelne Städte, Landkreise oder sogar bis zu zwei nebeneinanderliegende Postleitzahlenbereiche umfassen.
Bertram Eisele, Geschäftsführer der PayCenter GmbH: “Sachbezüge sind Geschenke der Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter, sie sollen Freude bereiten. Das ist bei der Regionalkarte durch die unkomplizierte Nutzung bei vielen Händlern der Fall.”
PayCenter GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes deutschen E-Geld-Institut, das Zahlungsdienste mit Debit Mastercards® und Onlinekonten anbietet, sowie mobile Bezahlverfahren und Pfändungsschutzkonten (P-Konten) bereitstellt. Sowohl Privat- als auch Firmenkunden werden mit innovativen und kundenspezifischen Produkten bedient. PayCenter vertreibt Sachbezugskarten an Arbeitgeber in verschiedenen Varianten.
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