Einheitliches Europäisches Datenschutzgesetz ab Mai 2018

Einheitliches Europäisches Datenschutzgesetz ab Mai 2018

Auch Vereine und Verbände sind betroffen – Anpassungen jetzt vornehmen!

Einheitliches Europäisches Datenschutzgesetz ab Mai 2018

Experten für Mitgliederverwaltung von Vereinen und Verbänden –
alle Daten sind optimal geschützt

Datenschützer atmen auf. Ab Mai 2018 gilt in Europa ein einheitliches Datenschutzgesetz, der derzeitige Zustand sehr unterschiedlicher Rechtsordnungen hat damit ein Ende. Auch für Vereine und Verbände, die bislang dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz unterliegen, hat das Inkrafttreten des Europäischen Datenschutzgesetzes Konsequenzen. Verstöße werden mit erheblich höheren Bußgeldern geahndet, Haftungsbedingungen ändern sich, Kontrollinstanzen sollen personell aufgestockt werden.
Bereits heute gilt: Haben mehr als neun Personen eines Vereins Zugang zu personenbezogenen Daten, muss der Verein einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Die Weitergabe personenbezogener Daten – etwa an die Dachorganisation oder an Versicherungen – bedarf einer expliziten Einwilligungserklärung des Mitglieds.
Verstöße gegen das Datenschutzgesetz – auch ein mangelhafter Passwortschutz, der den Zugriff durch Unbefugte ermöglicht, zählt dazu – kann im Extremfall mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro geahndet werden.
Mit Inkrafttreten des Europäischen Datenschutzgesetztes am 25. Mai 2018 erfolgt die Erhöhung des Bußgeldrahmens auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Durch die personelle Aufstockung der Datenschutzaufsichtsbehörden sind häufigere und genauere Kontrollen zu erwarten.
Das Prinzip der Datenvermeidung und -sparsamkeit bleibt erhalten. Neu hingegen sind erhöhte Anforderungen der internen Dokumentationspflicht; alle datenschutzrechtlichen Verfahren müssen zukünftig dokumentiert werden.

Bei den Haftungsbedingungen gilt weiterhin: Beauftragt der Verein für seine Auftragsdatenverarbeitung ein externes Unternehmen, ist er für die Einhaltung der Datenschutzgesetze in der Verantwortung. Werden Verstöße aufgedeckt, haftet nicht das Fremdunternehmen, sondern der Verein. Neu ist, dass das Fremdunternehmen zukünftig eine stärkere Mitverantwortung übernehmen muss.
Für viele Vereine und Verbände werden jetzt Umstellungsmaßnahmen erforderlich, um Überprüfungen oder Bußgelder zu vermeiden.

Seit 2001 unterstützt die KomServ GmbH Vereine und Verbände bei der Mitgliederverwaltung. Für die erforderlichen Umstellungsmaßnahmen auf das Europäische Datenschutzgesetz ist das Unternehmen aus Burgwedel bei Hannover der kompetente Ansprechpartner.

Die KomServ GmbH in Burgwedel bei Hannover ist auf die Mitgliederverwaltung von Vereinen und Verbänden spezialisiert. Das Expertenteam übernimmt die Kommunikation und Verwaltungsprozesse von Organisationen jeder Größe.

Kontakt
KomServ GmbH
Martin Gietzold
Raiffeisenstr. 2
30938 Burgwedel
05139402506
gietzold@hotmail.com
http://komserv-gmbh.de

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