DGHS begrüßt Gesetzentwurf der Gruppe Hintze/Lauterbach/Reimann
Die DGHS begrüßt den am 17. Juni vorgestellten Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann und Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach (beide SPD) u.a. als einen “Vorschlag der Vernunft”. Für DGHS-Präsidentin Elke Baezner ist der Vorschlag unterstützenswert,
– weil er sich im Gegensatz zu den anderen Vorschlägen als Erster ausdrücklich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert, wie sie in steigendem Maß in Umfragen zum Ausdruck kommen. Baezner: “Wenn die Diagnose nur noch Schlimmes ankündigt, wollen die Kranken selbst entscheiden, wann und wie und mit wessen Hilfe sie sterben wollen.”
– weil er sich an den Empfehlungen der namhaftesten Rechtswissenschaftler Deutschlands orientiert,
– weil er verantwortungsbewussten, mitmenschlich handelnden Ärzten Rechtssicherheit einräumt, die über den Verboten der BÄK und der Hälfte der LÄKs stehen; siehe auch der offene Brief der Ärzte, der implizit hier eine Rolle gespielt hat,
– weil er moderat und realitätsorientiert ist.
Der Gesetzentwurf, der eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht, ist bemerkenswert, weil er sowohl die ärztliche Gewissensfreiheit zur Geltung bringt und damit die standes-rechtlichen Verbote aushebelt als auch jeder Strafrechtsänderung eine Absage erteilt, die ohnehin verfassungsrechtlich angreifbar wäre. Nicht die Gefährdungen werden in den Vordergrund gestellt, sondern die Chancen, die ein ärztlicher begleiteter und unterstützter Suizid für den Patienten bedeutet. Dagegen tendiert das Denken der Konservativen in dieser Sache zum Ängstlich-Bedenkenträgerischen. Ähnlich wie in der Abtreibungsdebatte werden die Risiken so einseitig betont, als wäre das eine wie das andere Todsünde. Bleibt zu hoffen, so Baezner, dass eine solch wichtige Entscheidung von den Abgeordneten mit Vernunft und nicht emotionsbeladen gefällt wird.
DGHS – Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
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