“EHE LIGHT”: Ehe ohne Standesamt – Der Partner-Pass – die praktische Vollmacht für alle (Not)-Fälle

“EHE LIGHT”: Ehe ohne Standesamt – Der Partner-Pass – die praktische Vollmacht für alle (Not)-Fälle

(ddp direct) Genau für diese Situation gibt es jetzt den Partner-Pass! Anders als die umfassenderen Instrumente wie Vorsorgevollmacht bzw. Patien-tenverfügung ist der Partner-Pass eine ganz praktische, übersichtliche Vollmacht, die neben Führerschein oder EC-Karte im Geldbeutel Platz hat.

Sein Erfinder, der pensionierte Bauingenieur Wolfgang Kerscher aus Regensburg, kennt Krisensituationen wie oben die geschilderte aus dem eigenen Leben, aus seinem Freundes- und Bekanntenkreis. Dieser unbefriedigende Zustand brachte den passionierten Tüftler Ende 2010 auf die Idee, hier mit einer standardisierten Vollmacht Abhilfe zu schaffen: Der Partner-Pass war geboren.

Wir gehören zusammen!

Wir beide gehören zusammen. Das sagt der Partner-Pass vor allem aus. Mehr braucht es zunächst gar nicht, ist Wolfgang Kerscher überzeugt. Der wichtigste Vorteil ist, dass zwei Lebenspartner (auch gleichgeschlechtliche Paare) oder auch ein allein lebender Mensch und eine Vertrauensperson und das kann auch ein guter Freund oder ein Nachbar sein sich damit schnell und unbürokratisch gegenseitig Hilfe leisten können. Wenn von zwei Partnern jeder für sich einen solchen Pass ausfüllt, ihn bei sich trägt und im Zweifelsfall die beiden identischen Pässe im Krankenhaus, beim Arzt oder auf einer Behörde vorlegen kann, ist das eine gültige Vollmacht, erläutert der er seine lebenspraktische Idee weiter. Damit kann keiner von beiden allein und ohne den Willen des anderen einseitig handeln.

Vollmacht für die Auskunft bei Ärzten und Geschäfte des täglichen Lebens

Mit einer gültigen Unterschrift der am gleichen Tag datierten Pässe, einem gemeinsamen Passfoto und der Angabe der Nummern beider Personalausweise gilt das Dokument als gegenseitige Vollmacht für Geschäfte des täglichen Lebens. Es ermöglicht Behördengänge und den Abschluss oder die Kündigung von Miet- oder Kaufverträgen bis zur Höhe eines vorher festgelegten Betrags. Dazu erlaubt das Schriftstück den jederzeitigen Besuch bei Krankenhausaufenthalten und entbindet behandelnde Ärzte und das Pflegepersonal von der Schweigepflicht.

Der Partner-Pass ist rechtlich geprüft und für zehn Jahre gültig. Er ist für Personen ab dem 18. Lebensjahr geeignet und selbstverständlich jederzeit auch einseitig widerrufbar, ganz einfach dadurch, dass z.B. bei einer Trennung ein Pass vernichtet wird. Missbrauch ist damit weitestgehend ausgeschlossen. Auf Wunsch integriert er übrigens durch eine zusätzliche Unterschrift auch die Bereitschaft zur Organspende nach §2 des Transplantationsgesetzes.

Wolfgang Kerscher, der den Partner-Pass auf eigene Kosten entwickelt hat und ihn sich auch als Marke hat schützen lassen, vertreibt das Dokument seit 2011 regional im Raum Regensburg und auch im Internet unter www.partner-pass.de. Der Pass kostet 9,50 pro Stück (inkl. MwSt.) und ist auch direkt bei Wolfgang Kerscher, Moosweg 8, 93055 Regensburg, Tel. 0941 / 71445 erhältlich.

Gute Erfahrungen

Dass der Partner-Pass funktioniert, hat Wolfgang Kerschers eigene Lebensgefährtin bei einem Krankenhausaufenthalt im Regensburger St. Josefs-Krankenhaus Ende letzten Jahres festgestellt. Im Anmelde-gespräch nach dem persönlichen Ansprechpartner gefragt, wurde der Partner-Pass von der Verwaltungsangestellten der Klinik kopiert und als gut befunden.

Der Partner-Pass ist eine standardisierte, übersichtliche Vollmacht im Geldbörsenformat. Für die Gültigkeit genügen ein gemeinsames Passbild, Personalausweisnummer und Unterschrift.
Mit dem Partner-Pass können sich zwei Lebenspartner oder auch ein allein stehender Mensch und eine Vertrauensperson gegenseitig schnell und unbürokratisch Hilfe leisten.

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=== “Ehe light” Partner-Pass (Bild) ===

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Partner-Pass Vertrieb
Wolfgang Kerscher
Moosweg 8

93055 Regensburg

E-Mail: info@partner-pass.de
Homepage: http://www.partner-pass.de
Telefon: 0941-71445

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