VKD-Pressemeldung
(NL/9271233953) Berlin, d. 12. April 2013. Erfreut hat der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung die Krankenhäuser kurzfristig finanziell entlasten will. Die kürzlich veröffentlichten Eckpunkte zeigen, dass der Krankenhausgipfel im März, aber auch die vielen Gespräche u.a. unserer Mitglieder mit Abgeordneten in Bund und Ländern ein Umdenken bewirken konnten, stellt VKD-Pressesprecher Peter Asché fest. Bei aller Genugtuung darüber müssen wir aber trotzdem auf die Halbherzigkeit der vorgesehenen Regelungen hinweisen. In dem jetzt zu erarbeitenden Gesetzentwurf sollte die Regierungskoalition daher die aktuelle Situation der Krankenhäuser wesentlich stärker berücksichtigen.
Rund die Hälfte aller Krankenhäuser ist bereits jetzt in großen Nöten. Die vergangenen zwei Jahre mit ihren Sparbeiträgen für die Krankenkassen, mit Mengenabschlägen bis zu 65 Prozent, mit enormen Tariferhöhungen und beträchtlichen Kostensteigerungen haben riesige Lücken in die Budgets gerissen. Die für 2013 vorgesehenen rund 270 Mio. Euro für alle Kliniken entlasten das einzelne Haus daher nicht in dem Maße, wie es notwendig wäre. Allein für die Tariferhöhungen sind rund 500 Mio. Euro zusätzlich zu schultern. Hinzu kommen exorbitant steigende Versicherungsprämien, die Umlage für die erneuerbaren Energien, aber auch Anforderungen aus neuen gesetzlichen Regelungen.
Die Möglichkeiten, durch Prozessoptimierungen, Kooperationen, Fusionen, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, sind vielfach bereits ausgereizt. Vor allem in der Pflege musste in den vergangenen Jahren zudem erheblich Personal abgebaut werden. Auch hier ist eine Grenze erreicht. Das betrifft Krankenhäuser aller Träger. Inzwischen geht es an die Substanz.
Es wäre daher sinnvoll, den größeren Teil der für 2013 und 2014 vorgesehenen rund 880 Mio. Euro noch in diesem Jahr bereitzustellen und sich im kommenden Jahr dann in erster Linie strukturelle Veränderungen vorzunehmen, um endlich wieder die Garantie einer fairen und zuverlässige Finanzierung zu haben, erklärt Peter Asché. Dazu gehöre, dass die jetzt vorgesehenen Hilfen nicht nur eine temporäre Entlastung darstellen, sondern auch nach 2014 in den Landesbasisfallwerten berücksichtigt werden. Die so genannte doppelte Degression, eine Art finanzieller Kollektivhaftung für Mehrleistungen einzelner Krankenhäuser, sollte dann ebenfalls der Vergangenheit angehören. Dies ist in den Eckpunkten vorgesehen und wird dann hoffentlich auch Eingang in das Gesetz finden. Dass der jährlich zu ermittelnde Orientierungswert für die Entwicklung der Krankenhausbudgets künftig die tatsächlichen Kostensteigerungen beinhalten soll, hat das Krankenhausmanagement ebenfalls befriedigt zur Kenntnis genommen.
Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Argumente der Krankenhäuser bei der Formulierung des Gesetzes berücksichtigt, zumal die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung in sehr überschaubarem Rahmen bleibt. Die Abschläge für Mehrleistungen in Höhe von 750 Mio. Euro werden ja bis 2014 weiterhin fällig, so der VKD-Pressesprecher.
Er forderte aber auch die Länder auf, ihrer Pflicht zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser endlich vollständig nachzukommen. Das dies in den vergangenen Jahren immer seltener der Fall war, sei ein Grund für die aktuell schlechte Lage vieler Kliniken. Der VKD erwarte, dass Bund und Länder dieses Problem gemeinsam lösen. Er erwarte außerdem, dass die Länder das Gesetz für eine schnelle finanzielle Entlastung der Krankenhäuser im Bundesrat nicht aus Wahlkampfgründen blockierten. Asché: Das würden auch unsere oft an ihrer Belastungsgrenze arbeitenden Mitarbeiter nicht mehr verstehen.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.500 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements. www.vkd-online.de
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