eCall: Automatischer Notruf wird Pflicht

eCall: Automatischer Notruf wird Pflicht

ARAG Experten erklären, was Fahrzeughalter ab April 2018 wissen müssen.

eCall: Automatischer Notruf wird Pflicht

Zuerst eine gute Nachricht: Die Zahl der Verkehrstoten ist seit einigen Jahren rückläufig. Geht es nach der EU-Kommission, kann und soll diese Zahl noch weiter gesenkt werden. Vom 31. März 2018 an müssen neue Fahrzeugmodelle daher mit dem sogenannten eCall ausgerüstet sein. Wenn der Fahrer nach einem Unfall nicht selbst einen Notruf absetzen kann, übernimmt der automatische Notruf diese Aufgabe. Was dahintersteckt, sagen ARAG Experten.

eCall – Was ist das?
eCall (kurz für emergency call) ist ein automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Im Fahrzeug montierte Geräte sollen einen Verkehrsunfall automatisch an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und durch die schnell eingeleiteten Rettungsmaßnahmen die Zahl der Verkehrstoten senken. 2.500 Menschenleben können jedes Jahr durch den Einsatz solcher Notruf-Systeme gerettet werden, so die EU-Kommission. Nach einer Abstimmung des EU-Parlaments wird der eCall deshalb zur verpflichtenden Grundausstattung für alle neuen Automodelle ab Baujahr April 2018.

Wie funktioniert eCall?
Ein Pkw, das den eCall an Bord hat, ruft nach einem Unfall selbstständig die Rettungskräfte. Dazu registrieren Crashsensoren die Geschwindigkeit des Autos und schlagen Alarm, wenn es ruckartig zum Stehen kommt. Auch können sie die Druckverhältnisse im Fahrzeug messen und den Zustand der Karosserie beurteilen. Ein moderner Crashsensor ermittelt sogar, wie viele Personen sich im Kfz befinden. Mikrophon und Lautsprecher springen im Ernstfall an. Nun versucht die Rettungszentrale nach Eingang des Notrufs einen telefonischen Kontakt herzustellen. Meldet sich der Fahrer nicht, beginnt die Rettung. Per GPS wird die genaue Position des Unfallwagens automatisch übertragen. So kann eine schnelle Rettung gewährleistet werden. Bei eCall ist auch eine manuelle Betätigung des Notrufes möglich.

Sicherheit nur für Neumodelle?
Das Gesetz gilt zwar europaweit, aber nur für Neumodelle – nicht für Neuwagen! Die Zahlen der EU-Kommission sprechen allerdings für sich. ARAG Experten empfehlen daher den Inhabern von älteren Fahrzeugmodellen, diese nachzurüsten. Es gibt viele Systeme, mit denen man Gebrauchtwagen mit einem automatischen Notruf nachrüsten kann und auch jedes Auto kann notruffähig gemacht werden. Man benötigt für eCall zwar eine OBD2-Schnittstelle; die ist in fast allen Fahrzeugen ab Baujahr 1996 vorhanden. Falls nicht, gibt es auch Notruf-Lösungen für den Zigarettenanzünder, die ebenso zuverlässig funktionieren.

eCall und der Datenschutz
Die zugrunde liegende Elektronik bietet zwar zusätzliche Sicherheit, ist aber auch anfällig für Missbrauch. So könnten beispielsweise die Mikrophone des eCall-Systems im Auto dazu genutzt werden, die Insassen abzuhören. Durch die GPS-Aufzeichnungen ist es außerdem relativ einfach möglich, ein exaktes Bewegungsprofil des Autos und damit seines Besitzers zu erstellen. Diesen Möglichkeiten soll laut der EU-Verordnung 2015/758, die im April 2015 beschlossen wurde, ein Riegel vorgeschoben werden. Darin heißt es, dass “Fahrzeuge im Normalbetrieb aufgrund des … eCall-Systems nicht verfolgbar sind und dass keine dauerhafte Verfolgung erfolgt und dass der vom … eCall-System übermittelte Mindestdatensatz die Mindestinformationen enthält, die für die zweckmäßige Bearbeitung von Notrufen notwendig sind.” Außerdem soll der Mindestdatensatz gelöscht werden, sobald er für den Zweck, für den er erhoben wurde, nicht mehr erforderlich ist, ergänzen ARAG Experten.

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