easy-limited.de: Mit englischer Limited gegen Abmahnungen – warum Online-Entrepreneure sich besser absichern sollten

Die deutsche Abmahnunsitte nimmt kein Ende. Warum auch, denn es wird ja bestens dran verdient. So manche vor sich hindümpelnde deutsche Landkanzlei, die nicht eben mit honorigen Kunden glänzt, verdient sich gerne mal damit ein Zubrot nebenher. Da die meisten Abmahnungen wettbewerbsrechtlicher Natur sind, sind hier Streitwerte von mehreren zehntausend Euro die Regel – und das Anwaltshonorar, das schon für das erste Schreiben fällig wird, dementsprechend.

Einer Umfrage des Kölner Unternehmens Trusted Shops unter 700 Online-Händlern zufolge fühlt sich inzwischen fast die Hälfe der deutschen Online-Shop-Betreiber in ihrer Existenz bedroht. Denn während der finanzielle Schaden bei der Hälfte der in der Erhebung untersuchten Abmahnungen “nur” bei 1.500 EUR lag, hatten 10 Prozent der Abgemahnten einen Schaden von 10.000 bis 20.000 EUR oder mehr zu beziffern – Forderungen, die von jungen Start Ups oder Kleinunternehmern mit dünner Kapitaldecke in der Regel dann oft nicht mehr zu bewältigen sind. Tatsächlich droht hier ein Privatkonkurs.

Vorsorge ist deshalb gerade im Online-Business auf alle Fälle besser als die Nachsorge, denn treffen kann es jeden. Geeignete Gegenmittel sind heutzutage sehr einfach und preiswert zu haben. Denn während vor ein paar Jahren noch 25.000 EUR Stammkapital für die Gründung einer deutschen GmbH erforderlich waren, mit der sich das Geschäftsvermögen vom Privatvermögen ganz einfach trennen lässt, gibt es heute zahlreiche neue Gesellschaftsvarianten, die bereits mit einem Euro Stammkapital und zu einem Bruchteil der GmbH-Kosten zu realisieren sind: Allen voran die britische Limited, die auch in Form einer Ltd. & Co KG betrieben werden kann. Sie kann im Impressum einer Webseite als Betreiber einer Online-Präsenz eingetragen werden.

Abmahnungen können sich dann immer nur gegen die Limited richten, nicht gegen aber die Inhaber. Kommt es zum Worst Case und können die Anwalts- und Gerichtskosten in einem Abmahn-Rechtsstreit nicht mehr bezahlt werden, geht zwar die Gesellschaft in Insolvenz. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt dabei aber völlig unbeschadet.

Eine weitere Möglichkeit die negativen Folgen einer Abmahnung einzudämmen besteht in der Auslagerung des Online-Geschäfts auf eine eigene, vom Stammunternehmen getrennte Tochter- oder Parallelgesellschaft, die sich wegen der geringen Gründungskosten auch nur für bestimmte, risikoreiche Produktgruppen einrichten lässt.

So oder so müssen Online-Entrepreneure heutzutage nicht mehr aus Kostengründen mit ihrem Privatvermögen haften, denn eine Limited ist für wenige Hundert Euro innerhalb von 24 Stunden online gegründet. Auf viele Abmahner hat sie zudem von vorneherein eine abschreckende Wirkung, da sie vielen Anwälten für die Durchsetzung ihrer Abmahnung zu kompliziert ist und sie per se nicht sonderlich ertragreich erscheint.

Webmaster und Online-Shop-Betreiber sollten sich in jedem Falle über die Möglichkeiten zur Absicherung mit einer britischen Limited informieren, denn eine Trendwende beim deutschen Abmahnwahn ist derzeit weit und breit nicht in Sicht – ganz im Gegenteil.

Kostenlose und ausführliche Informationen zum Thema Limited-Gründung sind unter www.easy-limited.de abrufbar.

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