Düsseldorf: Millionenenschädigung für Geburtsschaden von Ciper & Coll. verlangt

Die Eltern des geschädigten Kindes entschieden sich im Jahre 2003 für
eine Hausgeburt. Anlässlich des Geburtsvorgangs traten schwerwiegende
Komplikationen ein. Der notärztliche Rettungsdienst konnte nicht mehr
rechtzeitig eingreifen und die erforderlichen Hilfsmaßnahmen
ergreifen. Das Kind ist seither schwer gesundheitlich geschädigt: Es
leidet an einer Tetraspastik, Epilepsie, geistig-körperlicher
Entwicklungsverzögerung, ist nahezu blind und taub, muß über eine
Dünndarmsonde ernährt und rund um die Uhr betreut werden. Ein vom
Gericht bestellter fachmedizinischer Gutachter hat die
Fehlerhaftigkeit der Behandlung bereits konstatiert, die Versicherung
der Hebamme eine Regulierungsbereitschaft avisiert. Die Kläger
erwarten eine Regulierung im Millionen-Euro-Bereich.

Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14

40213 düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

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