“Dürfen Eltern schulfrei geben?” – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Miriam K. aus Bottrop:
Wir wollen dieses Jahr nach Neuseeland fliegen. Der günstigste Flug startet zwei Tage vor Ferienbeginn. Kann ich meine Kinder an diesen zwei Tagen von der Schule abmelden – vielleicht mit einem der online erhältlichen Musterbriefe? Was kann passieren, wenn ich die Kinder einfach krankmelde?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Was ein wichtiger Grund ist, entscheidet die Schule. Anerkannt sind etwa bedeutende Familienfeiern, Beerdigungen oder Sportwettkämpfe. Die Verlängerung der Ferien – um zum Beispiel günstigere Flugtickets zu bekommen – ist in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt. Mehr noch: Die Vorschriften mancher Bundesländer untersagen sogar ausdrücklich, Schüler aus diesem Grund zu beurlauben. Da hilft auch kein Musterbrief aus dem Internet. Eltern sollten sich daher rechtzeitig vor der Urlaubsplanung erkundigen, wie ihr Bundesland und die Schule ihrer Kinder dieses Thema handhabt. Die Kinder eigenmächtig nicht zur Schule zu schicken oder ihnen eine Entschuldigung wegen einer vorgeschobenen Krankheit zu schreiben, bedeutet, die Schulpflicht zu verletzen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 901

Weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die “ERGO Group” als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden