Beratungsmarkt der ,,Versorgung und Vergütung” befindet sich im Umbruch
Der Beratungsmarkt der “Versorgung und Vergütung” befindet sich im nachhaltigen Umbruch. Eine große Anzahl von Marktteilnehmern beginnt gerade im weiten Beratungsfeld der bAV zu realisieren, dass haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung befugter Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Somit zeigt die nachhaltige und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des Bundesverbands der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) eindrucksvoll Wirkung. Gerade die Vermengung von Rechts- und Finanzberatung in einer natürlichen oder juristischen Person ist gemäß den durch den BRBZ dargelegten Rechtsgrundlagen nicht zulässig.
Denn: Alleine schon durch die juristischen und steuerlichen Anforderungen, die an einen erfolgreichen Beratungsprozess innerhalb von Maßnahmen der betrieblichen Versorgung und Vergütung gestellt werden, wird das zwingende Erfordernis einer “Beratungstrennung” eindrucksvoll belegt. Daher ist es offensichtlich, dass nur durch den Erhalt von Fachexpertisen entsprechend umfangreich und professionell im “bAV- bzw. Versorgungs-Markt” durch die jeweiligen Rechtsanwender beraten werden kann.
Vor diesem Hintergrund darf der BRBZ, zum “4. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2013 – Die Fakten zur betrieblichen Versorgung und Vergütung” einladen. Es wird anhand praxisnaher und wissenschaftlicher Vorträge und Gesprächsrunden aufgezeigt, warum die bAV ein unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung ist, welche aktuelle Fachthemen die bAV gegenwärtig aus zivil-, arbeits-, steuer- und bilanzrechtlicher Sicht tangieren, welche Auswirkungen die Euro- und Finanzmarktkrise auf die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen hat und welche berufsrechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang unabdingbar zu beachten sind.
Bundesweit führende Topreferenten aus Wissenschaft und Praxis führen kurzweilig durch den Veranstaltungstag. Einer dieser Referenten ist Herr Rechtsanwalt Dr. Peter A. Doetsch, Geschäftsführer des BRBZ, der zur Thematik “Unisex in der bAV?” vortragen wird.
Herr Dr. Doetsch ist neben seiner Tätigkeit für den BRBZ Rechtsanwalt und Leiter “Grundsatzfragen, Key-Account-/HR-Management” der KENSTON Unternehmensgruppe in Köln.
Herr Dr. Doetsch verfügt, als einer der bundesweit und international renommiertesten Fachexperten zu allen Fragen der betrieblichen Versorgung und HR, über mehr als 20 Jahre Führungs- und Mentoring-Erfahrung; davon mehr als 15 Jahre Geschäftsleitungserfahrung in marktführenden Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen und 5 Jahre als Personalvorstand in einem Dienstleistungsunternehmen. Herr Dr. Doetsch ist darüber hinaus Autor zahlreicher wissenschaftlicher und praktischer Fachpublikation auf den Gebieten der betrieblichen Altersversorgung und Vergütung sowie Herausgeber eines Standardkommentars sowie mehrerer Standardwerke zur betrieblichen Altersversorgung. Zudem ist Herr Dr. Doetsch in diesen Themenbereichen als anerkannter Fachdozent für die rechts-, unternehmens- und steuerberatenden Berufe tätig.
Über:
BRBZ e.V.
Frau Ann Pöhler
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Deutschland
fon ..: 0221/168 00 61 – 0
web ..: http://www.brbz.de
email : ap@brbz.de
Pressekontakt:
BRBZ e.V.
Frau Ann Pöhler
Im Zollhafen 24
50678 Köln
fon ..: 0221/168 00 61 – 0