Dr. Patrick Stach informiert Sie über die wichtigsten Punkte des schweizerischen Arbeitsrechtes (Art. 319 ff. OR).
Dr. Patrick Stach aus St. Gallen hat sich im Verlaufe seiner Karriere zahlreiche Male intensiv mit dem Thema Arbeitsrecht auseinandergesetzt. Als Anwalt verfügt er über das notwendige Know-how, um Arbeitnehmer in noch so verzahnten Situationen zu ihrem Recht zu verhelfen. Bei seiner Tätigkeit liegen ihm besonders die Regelungen zu den Themen Gleichberechtigung, Kündigungsschutz sowie Urlaubs- und Pausenregelungen am Herzen.
Uns informiert Dr. Patrick Stach von der Stach Rechtsanwälte AG über die folgenden Punkte:
o Wie wird ein Arbeitsverhältnis gem. schweizerischem Obligationenrecht geregelt?
o Was bedeutet Lohngleichheit im Arbeitsrecht?
o Wie viel Ferientage können Arbeitnehmer in der Schweiz beanspruchen?
o Wer hilft bei Arbeitskonflikten weiter?
WIE WIRD EIN ARBEITSVERHÄLTNIS GEM. SCHWEIZERISCHEM OBLIGATIONENRECHT GEREGELT?
Bei Arbeitsverhältnissen in der Schweiz gelten laut Dr. Patrick Stach neben den vertraglichen auch die gesetzlichen Vorschriften. Diese finden sich im Arbeits-, dem Arbeitsvermittlungs- sowie Gleichstellungsgesetz. Ihr Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen für Menschen gleicher Tätigkeitsbranchen zu vereinheitlichen. Dennoch treten hinsichtlich Ferientagen, Probezeiten und Kündigungsfristen vereinzelt Ungereimtheiten auf, die es abzuklären gilt.
WAS BEDEUTET LOHNGLEICHHEIT IM ARBEITSRECHT?
Im Rahmen der Gleichbehandlung von Frau und Mann stellt die Lohngleichheit einen wichtigen Bestandteil dar. Der Grundsatz, welcher im Gleichstellungsgesetz sowie der Bundesverfassung geregelt ist, besagt, dass beide Geschlechter für dieselbe Tätigkeit gleich zu entlöhnen sind. Obwohl die Lohngleichheit sogar grundrechtlich verankert ist, gibt es noch immer Arbeitgeber, die durch Lohndiskriminierung gegen diesen Grundsatz verstossen. Laut Dr. Patrick Stach sollten Betroffene deshalb unbedingt rechtlich gegen sie vorgehen.
WIE VIEL FERIENANSPRUCH HABEN ARBEITNEHMER IN DER SCHWEIZ?
Regelungen betreffend Ferienanspruch finden sich in Art. 329a OR. Dieser besagt, dass vollzeittätige Arbeitnehmer innerhalb eines Dienstjahres, bis zum vollendeten 20. Lebensjahres, fünf Wochen Ferienanspruch geltend machen können. Angestellte, die älter sind, haben einen Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr. Für teilzeittätige Arbeitnehmende, gelten anteilige Urlaubsregelungen. Bei längerer Abwesenheit, beispielsweise infolge Krankheit, kann die Ferienzeit reduziert werden. Ebenso gibt es Anlässe, die zu weiteren Urlaubstagen berechtigen, informiert Dr. Patrick Stach.
WER HILFT BEI ARBEITSKONFLIKTEN WEITER?
Wie arbeitsinterne Konflikte geregelt werden, hängt von zahlreichen Faktoren ab. So wird beispielsweise zwischen kollektiven und individuellen Problemen unterschieden. Bei letzterem sind in der Regel Spezialgerichte, wie das Arbeitsgericht zuständig, wobei der Betroffene zuerst die Schlichtungsstelle zu kontaktieren hat. Personen, die eine öffentlich-rechtliche Funktion wahrnehmen, haben bei individuellen Problemen hingegen eine leitende und zuständige Stelle zu informieren. Streitigkeiten mit mehreren Arbeitnehmern regelt die Schlichtungsstelle des betreffenden Kantons sowie die Eidgenössische Einigungsstelle, schließt Dr. Patrick Stach ab.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallen
Schweiz
fon ..: +41 (0)71 278 78 28
fax ..: +41 (0)71 278 78 29
web ..: https://stach.ch/
email : info@stach.ch
PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.
Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet “Private Equity und Venture Capital” ausgezeichnet.
Pressekontakt:
Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallen
fon ..: +41 (0)71 278 78 28
web ..: https://stach.ch/
email : stach-ra@clickonmedia-mail.de