dpa scheitert mit Antrag gegen dapd-Beauftragung durch das Auswärtige Amt

(ddp direct)Berlin, 09. Januar 2012. Die beim Bundeskartellamt eingerichtete Erste Vergabekammer des Bundes hat heute einen Nachprüfungsantrag gegen die Bundesrepublik Deutschland der dpa (Deutsche Presse-Agentur) zurückgewiesen, mit dem diese den Zuschlag eines umfangreichen Auftrags des Auswärtigen Amtes an die Nachrichtenagentur dapd verhindern wollte. Die dpa hatte den Auftrag bisher ohne Vergabeverfahren zu einem deutlich höheren Preis erbracht. In der aufgrund einer Rüge des Bundesrechnungshofs durchgeführten erstmaligen Ausschreibung hatte die dpa nur den dritten Platz belegt. Es hat erstmals ein faires Vergabe-verfahren stattgefunden und dabei hat dapd in Leistung, Qualität und Preis überzeugt, sagte Cord Dreyer, Chefredakteur und Geschäftsführer der Nachrichtenagentur dapd, zur Entscheidung.

Bei dem öffentlich ausgeschriebenen Auftrag geht es um die Versorgung des Auswärtigen Amtes sowie aller deutschen Botschaften und Konsulate mit Berichterstattung über Deutschland, um das Deutschlandbild im Ausland zu fördern. So verwendet beispielsweise die deutsche Botschaft in Washington diese Informationen, um einen wöchentlichen Newsletter zu aktuellen Themen in Deutschland zu erstellen, der an fast 20 000 Interessenten verschickt wird.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Auswärtige Amt mitgeteilt, dapd mit der Lieferung dieser Texte beauftragen zu wollen. Der Zuschlag konnte bislang nicht endgültig an dapd erteilt werden, weil dpa das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren eingeleitet hatte. Gegen die heutige Entscheidung ist sofortige Beschwerde möglich.

Der Nachprüfungsantrag der dpa war bereits in der mündlichen Verhandlung am 21. Dezember 2011 vom Vorsitzenden der Kammer als kaum erfolgversprechend bezeichnet worden, als die dpa das finanziell deutlich günstigere Angebot der dapd als unrealistisch anzweifeln wollte: Wir nennen das Wettbewerb, lautete der Kommentar des Vorsitzenden der ersten Vergabekammer. Im Beschluss befand die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag als teilweise unzulässig und im übrigen unbegründet.

Ebenso gescheitert war dpa mit dem Versuch, die Qualität der dapd-Dienste in Frage zu stellen. Die Vergabe war nach einem umfangreichen Kriterienkatalog erfolgt, in dem neben dem Preis insbesondere das Konzept für die Durchführung des Auftrages bewertet wurde. Die dpa trägt die Kosten des Verfahrens.

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Wolfgang Zehrt
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