(ddp direct) Verfügt ein Unternehmen nur über eine dünne Eigenkapitaldecke oder hat sie ihrem Geschäftsführer oder leitenden Angestellten eine Direktzusage erteilt, so besteht für die Gesellschaft eine latente Überschuldungsgefahr. Thorsten Kircheis, Vorstand der diz AG und seit 22 Jahren mit praktischer Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung, sieht die beste Lösung in der rechtzeitigen Aufdeckung, um so drohende Risiken zu vermeiden. Denn ohne entsprechendes Handeln laufen Unternehmen akut in eine Zinsfalle bei der handelsrechtlichen Bewertung von Altersversorgungen.
Zentral dafür steht die Modernisierung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Der Gesetzgeber hat unter anderem im Zuge der Anpassung die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen reformiert. Um Pensionsrückstellungen marktgerechter zu bewerten, wird der in der Handelsbilanz anzuwendende Zinssatz sukzessive gesenkt. Diese Änderung der Rechnungsgrundlage hat massive Auswirkungen auf die Bewertung der Pensionsrückstellungen.
So ergeben sich für ein und dieselbe Verpflichtung teilweise erstaunliche Unterschiede in den Wertansätzen. Thorsten Kircheis bringt es auf den Punkt: Dies führt im Ergebnis dazu, dass die handelsrechtliche Pensionsrückstellung die steuerliche deutlich überschreitet. Und das heißt nichts weiter, als dass die Bewertung von ein und derselben Pensionsverpflichtung zu komplett unterschiedlichen Ergebnissen führt.
Durch die regelmäßige Anpassung des handelsrechtlichen Rechnungszinses befinden sich Pensionszusagen damit in einer unausweichlichen Zinsfalle. Da diese Entwicklungen bereits heute erkennbar sind und noch massiver auf die Unternehmen zukommen werden, besteht für die Geschäftsleitungen die Notwendigkeit, sich mit den zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen auseinanderzusetzen. Dies umso mehr, da internationale Konzerne bereits heute mit einem Rechnungszins von zwei bis drei Prozent kalkulieren. Dies führt zu einem extremen Anstieg der Handelsbilanz, da die Zinsverluste durch höhere Rückstellungen zu kompensieren sind.
Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt und eröffnet seit 2002 einen steuerneutralen Weg, Pensionsrückstellungen aus der Bilanz auszulagern. Das wird von vielen Unternehmen angenommen. Vergleicht man die Entwicklung der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung in den verschiedenen Durchführungswegen über die letzten zehn Jahre, so ist eine Strukturveränderung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland zu erkennen. Der Anteil der Direktzusagen geht stetig zurück.
Diesen Trend begründet Thorsten Kircheis folgendermaßen: Über die Auslagerung, bzw. Übertragung der Pensionsverpflichtungen auf externe Versorgungsträger kann sowohl eine Bereinigung der Steuer- als auch der Handelsbilanz erreicht werden. Dabei kann sowohl eine teilweise als auch eine komplette Übertragung in Frage kommen.
Die Lösung wird in der Praxis stets eine individuelle sein müssen, die die Aufgabe hat, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit den Möglichkeiten des Unternehmens und den Zielsetzungen der Geschäftsleitung in Einklang zu bringen.
Kontakt: Thorsten Kircheis, Vorstand/ CEO, diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin Tel.: +49 30 5659 25-0, E-Mail: info@diz.ag, Web: http://www.diz.ag
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Über die diz AG: Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen – diz AG ist eine Deutschlandweit führende Beratungsgesellschaft für Mandate aus dem Klein- und Mittelstand sowie internationalen Konzernen. Das Leistungsspektrum umfasst die steueroptimierte und Liquidität schonende Auslagerung von Pensionszusagen, Versorgungskonzepte der betrieblichen Altersversorgung und die Einführung von Zeitwert-Konten, auch Lebensarbeitszeit-Wertkonten genannt. Als führender Dienstleister mit über zwanzigjähriger Fachkompetenz in der Firmengruppe begleitet die diz AG alle Prozesse von der Bestandsaufnahme über die Einführung bis hin zur laufenden Betreuung bei der innerbetrieblichen Umsetzung.
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