Die Diversion im österreichischen Strafrecht ist ein Verfahren, das bei leichten bis mittelschweren Straftaten angewendet wird, um ein Verfahren ohne Schuldspruch zu beenden. Der Täter muss dabei die Verantwortung übernehmen und bestimmte Auflagen wie Geldbußen, gemeinnützige Arbeit oder den Täter-Opfer-Ausgleich erfüllen. Ziel ist es, unnötige Verurteilungen und deren negative Folgen zu vermeiden, gleichzeitig aber den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Diversion fördert die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft und vermeidet eine Eintragung ins Strafregister. Sie entlastet die Gerichte und beschleunigt das Verfahren.
Diese Möglichkeit wird jedoch nur gewährt, wenn es ausreichend Beweise für die Schuld gibt, der Beschuldigte bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, und die Tat nicht schwerwiegend ist. Zu den verschiedenen Formen der Diversion zählen Geldbußen, gemeinnützige Leistungen, die Bewährungshilfe oder der Täter-Opfer-Ausgleich, wobei die Maßnahme dem Täter eine Gelegenheit zur Wiedergutmachung bietet.
Vorteile der Diversion sind die schnelle und ressourcenschonende Abwicklung von Verfahren, die Vermeidung einer Vorstrafe und die Chance auf eine unbürokratische Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Kritiker sehen darin jedoch die Gefahr, dass Wiederholungstäter zu milde behandelt werden und der abschreckende Effekt des Strafrechts abgeschwächt wird. Trotz dieser Kritik bleibt die Diversion eine Möglichkeit, die den Täter und das Opfer in den Mittelpunkt stellt und auf eine präventive und ressourcenschonende Lösung abzielt.
Zusammenfassend bietet die Diversion eine Möglichkeit, durch Wiedergutmachung und Verantwortung eine Bestrafung zu vermeiden und das Strafverfahren ohne Vorstrafe zu beenden. Die Maßnahme ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Strafrechtssystems, das sowohl dem Täter als auch dem Justizsystem Vorteile bringt.
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