Dima24.de/New Capital Invest/Selfmade Capital

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17.10.2014: Was die Anleger zuletzt befürchtet haben, tritt nun offensichtlich ein. Die ersten Gesellschaften des Emissionshauses New Capital Invest befinden sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Den Anlegern drohen hohe Verluste. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Vorläufiges Insolvenzverfahren bei NCI Fonds New Capital Invest 11, 16, 19 eingeleitet

An Ankündigen hat es nicht gemangelt. Nun besteht Gewissheit: Mehrere Fonds des Emissionshauses New Capital Invest Management GmbH befinden sich sukzessive seit dem 09.10.2014 in der vorläufigen Insolvenz. Das Amtsgericht München hat den Rechtsanwalt Pohlmann zum Insolvenzverwalter bestellt. Laut Handelsblatt-Online gelten allein hier Vermögenswerte in Höhe von € 50 Mio. als gefährdet. Betroffen sind die Fonds:

– New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG
– New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG
– New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG

Die Anleger müssen mit dem Totalverlust ihres Einlagekapitals sowie der Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen rechnen: Dies gilt zunächst einmal für die vom Insolvenzverfahren betroffenen Fondsanlagen. Aber auch bei anderen von der Emittentin New Capital Invest Management GmbH initiierten Fonds besteht die Befürchtung, dass sich die negativen Entwicklungen der letzten Monate nun manifestieren. Es gilt daher, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten. Das Emissionshaus New Capital Invest Management GmbH hat weiterhin die folgenden Fondsanlagen auf den Markt gebracht, nämlich

– New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co. KG
– New Capital Invest Proven Silver Direct 22 GmbH & Co. KG

Misere auch bei Selfmade Capital?

Dem nicht genug, droht den Anlegern unter Umständen auch beim Emissionshaus Selfmade Capital Ungemach. So wurde insbesondere gegen die Selfmade Capital Holding GmbH vor dem Amtsgericht München ein vorläufiges Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 1507 IN 2926/14 EURO eröffnet. Auch hier fungiert Rechtsanwalt Pohlmann als vorläufiger Insolvenzverwalter. Nach Aussage des Insolvenzverwalters Pohlmann stehen hier Anlegergelder in Höhe von € 70 Mio. in der Schusslinie. Für die Anleger bedeutet dies im Ergebnis, dass auch hier die Gefahr finanzieller Einbußen bis hin zum Totalverlust der Vermögenseinlage nicht ausgeschlossen werden kann. Denn ob hier mit weiteren Insolvenzanträgen gerechnet werden muss, bleibt weiter ungewiss. Klar ist einzig, dass mehrere Fondshäuser der Selfmade Capital sich nicht in der Lage sehen, Ausschüttungen zu leisten und der Verbleib von Anlegergeldern in Frage steht.

Im Einzelnen hat das Emissionshaus Selfmade Capital die nachstehenden Fonds aufgelegt:

– Selfmade Capital Emirates I GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital Emirates II GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital Emirates III GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital Emirates 4 GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital Emirates 5 GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital 6 GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital 7 GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital 9 GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital 10 GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG
– Selfmade Capital 9 Renditefonds GmbH & Co. KG

Anleger sollten jetzt handeln

Mit Blick auf die sich zuspitzende Entwicklung, die sich offenbar nicht nur bei der New Capital Invest Management GmbH vollzieht, sollten betroffene Anleger zeitnah Maßnahmen ergreifen, um drohenden Schaden zu begrenzen. Dies kann u.a. durch die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht München erfolgen. Daneben besteht die Möglichkeit, etwaige Schadensersatzansprüche in Rahmen der Prospekt- bzw. Beraterhaftung überprüfen. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die im Staatsanwaltschaft München im vorgenannten Themenkreis ermittelt. Sollten sich im Zuge der Ermittlungen Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben, so kann dies die deliktische Haftung der Verantwortlichen begründen.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen
Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. \”Schrottimmobilien\” und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift \”FOCUS\” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift \”Capital\”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Kontakt
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Dr. Heinz O. Steinhübel
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