Heidelberg, 12. November 2018 – Wie und nach welcher Methode teilen international tätige Unternehmen den steuerlichen Kuchen auf? Eine neue “Digitalsteuer” soll dies laut EU-Kommission regeln: Künftig sollen Großkonzerne nicht mehr nur dort zahlen, wo es am günstigsten ist, sondern auch dort, wo sie ihre Umsätze machen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FALK zeigt mögliche Folgen einer solchen Digitalsteuer auf.
Mit der BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting) hatte die EU vor einigen Jahren einen ersten Versuch unternommen, den staatlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne zu unterbinden. Bei digitalen Unternehmen leider ohne Erfolg, da das klassische Konzept lediglich das Herkunftsland aufgrund mangelnder Betriebsstätten im Empfängerland besteuert. Da die EU-Kommission sowie die Bundesregierung auch im Adressatenstaat besteuern wollen, muss das System der Zuordnung von Betriebsstätten revolutioniert werden. “Sinnvollerweise bedarf es hierzu einer internationalen Abstimmung. Allerdings sind erste Lösungsansätze noch nicht erkennbar”, so Klaus Heininger, Geschäftsführender Gesellschafter der mittelständischen Wirtschaftsprüfungs-, Steuer-, IT- und Unternehmensberatungsgesellschaft FALK.
Präsenz nur virtuell
Das konventionelle System der Betriebsstätte geht auf die Vorstellung der “old economy” zurück: solche Unternehmen unterhalten im Ausland eine Anlage, mieten feste Büros oder beschäftigen Mitarbeiter. Digitalunternehmen wie Google, Facebook und Amazon genügt dagegen eine virtuelle Präsenz im Ausland, um Umsätze zu realisieren. Die Reichweite von Datenströmen für den weltweiten Service wird mithilfe von Algorithmen in den Zentralen entwickelt. “Entscheidend ist, welche Staatskasse die potenziellen Ertragsteuern einstreichen darf. Entweder das Herkunftsland, in dem Konzepte entwickelt werden, oder das Empfängerland, mit dem Geschäfte über Nutzer gemacht werden”, gibt Heininger zu bedenken.
Digitalsteuer als Lösung?
Der Vorschlag der EU-Kommission ist die Einführung einer neuen zeitlich begrenzten Interimssteuer in Höhe von drei Prozent für die jeweiligen Digitalumsätze. Damit werden die Ertragsteuern gewissermaßen pauschal ohne jeglichen Bezug zum tatsächlichen Gewinn am User-Standort erhoben. Betroffen wären dabei nur sehr große Unternehmen, die weltweit mehr als EUR 750 Mio. Umsatz erzielen. Da eine derartige Besteuerung systemwidrig ist, schlagen die Beteiligten eine Befristung vor. “Kurzfristig würde die vorgesehene Digitalsteuer vermutlich zu steuerlichen Mehreinnahmen in Deutschland führen”, so Heininger. Aufgrund der Verschiebung vom Staat der Erzeugung zum Staat der Nutzung könnten sich langfristig aber finanzielle Nachteile bezüglich anderer Wirtschaftsbereiche ergeben: in Zukunft könnten andere Staaten möglicherweise Exporte aus Deutschland besteuern – keine guten Aussichten für einen Exportweltmeister. Das Grundkonzept der internationalen Unternehmensbesteuerung würde wesentlich verändert werden. Staaten würden nicht mehr von der Produktentwicklung bzw. Produktion sondern vom Konsum ihrer Bürger profitieren.
Das Fazit von Klaus Heininger: “Die Umsetzung der laut dem Koalitionsvertrag gerechten Besteuerung großer Konzerne wie Google, Apple, Facebook und Amazon ist schwierig. Die scheinbar einfachste und schnellste Lösung ist oftmals nicht die beste, jedenfalls nicht für den Fiskus des Exportweltmeisters Deutschland.”
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